Lkw-Maut jetzt auch auf allen Bundesstraßen

Mit der Einführung der Lkw-Maut auf Bundesautobahnen hat die Bundesrepublik im Jahr 2005 einen Systemwechsel weg von der Steuer- und hin zur Nutzerfinanzierung des Bundesfernstraßenbaus eingeleitet.
In zwei Stufen wurde die Maut seitdem zum 01.08.2012 und 01.07.2015 auf rund 2.300 km vierstreifige Bundesstraßen ausgedehnt.
Ab dem 1. Juli 2018 sind nun auch  alle rund 40.000 km Bundesstraßen mautpflichtig für Lkw.

Die Einnahmen aus der Lkw-Maut werden seit 2011 ausschließlich für die Bundesfernstraßen verwendet. Im Jahr 2017 standen hierdurch rund 4,7 Mrd. Euro zur Verfügung. Angesichts der dringend erforderlichen Investitionen für den Erhalt und den Ausbau des Verkehrsnetzes leistet die Maut einen wichtigen Beitrag zur Verkehrsinfrastrukturfinanzierung.
Mit der Differenzierung der Mautsätze nach dem Schadstoffausstoß der Fahrzeuge bietet die Maut den Transportunternehmen zudem einen Anreiz, emissionsarme Fahrzeuge effizient einzusetzen und unterstützt die Verlagerung des Gütertransports auf die Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße.Mit der satelliten- und mobilfunkgestützten Mauttechnologie verfügt Deutschland über eines der weltweit modernsten Mautsysteme.
Überwacht wird die Entrichtung der Maut zum einen über stationäre, automatische Kontrollbrücken und Kontrollsäulen. Das Bundesamt für Güterverkehr verfügt zudem über mobile Kontrollfahrzeuge sowie portable Kontrollbrücken, die auf Brücken über Bundesautobahnen und Bundesstraßen zum Einsatz kommen. Nutzer, die keine oder eine falsche Mautgebühr entrichten, begehen eine Ordnungswidrigkeit und müssen zusätzlich zur nachträglichen Errichtung der Maut ein Verwarnungs- oder Bußgeld zahlen.

Im Zusammenhang mit datenschutzrechtlichen Anforderungn regelt das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) eine enge Zweckbindung der im Zusammenhang mit der Mauterhebung anfallenden Daten. An Kontrollbrücken erhobene Daten müssen unmittelbar nach dem Kontrollvorgang gelöscht werden, wenn das Fahrzeug nicht der Mautpflicht unterliegt. Fahrzeugbilder und Kennzeichendaten dürfen zudem nur zum Zweck der Mauterhebung verarbeitet werden.

Die Höhe der Lkw-Maut muss sich nach Maßgabe der einschlägigen EU-Richtlinie an den tatsächlichen Wegekosten orientieren. Hierzu zählen insbesondere die Kosten für den Bau, Ausbau, Erhalt und Betrieb des Straßennetzes.
Die Wegekostenrechnung (Wegekostengutachten) wurde zuletzt im Jahr 2018 für den Zeitraum 2018 bis 2022 aktualisiert, wobei die Berechnungsmethodik der vorhergehenden Wegekostenrechnungen 2002, 2007 und 2013 fortgeführt wurde.
Wie bereits in der vorangegangenen Wegekostenrechnung wurden auch wieder die externen Kosten aus Luftverschmutzung und Lärmbelastung berechnet, die nach der Wegekosten-Richtlinie zusätzlich den Infrastrukturkosten angelastet werden können.

Mit der Mauterhebung und der automatischen Kontrolle mittels Kontrollbrücken wurde nach europaweiter Ausschreibung das Unternehmen Toll Collect beauftragt, auf dessen Internetseite man sich umfassend zum  Thema LKW-Maut informieren kann.

Informationen erhält man ebenfalls auf den Seiten des Bundesamtes für Güterverkehr.

Weitere Rechtsgrundlagen u. a.: 
Lkw-Mautverordnung (Lkw-MautV)
Mautstreckenausdehnungsverordnung (MautStrAusdehnV)

 

Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

2018-07-02

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