MINT-Herbstreport, KMU-innovativ: Einstiegsmodul

Förderprogramm KMU-innovativ: Einstiegsmodul

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt im Rahmen einer Pilotmaßnahme Vorprojekte und Durchführbarkeitsstudien im Vorfeld von industriellen Forschungs- und experimentellen Entwicklungsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Gefördert werden mit dem Förderprogramm KMU-innovativ: Einstiegsmodul Einzelvorhaben, um:

  • neue Produkt-, Verfahrens- und Dienstleistungsideen auszuarbeiten und zu bewerten, die zukünftige eigene Forschung erfordern,
  • die Durchführbarkeit und Umsetzbarkeit von neuen Produkt-, Verfahrens- und Dienstleistungsideen zu untersuchen,
  • den Stand von Wissenschaft, Forschung und Technik sowie die Schutzrechtssituation im angestrebten Themenfeld zu analysieren,
  • Kooperationspartner zu ermitteln und zu gewinnen sowie
  • notwendige Forschungs- und Entwicklungsarbeiten für die angestrebten innovativen Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen (Lösungsideen) und der erforderlichen wissenschaftlich-technischen Expertise zu identifizieren.

 

Ziel ist es, KMU, die bisher noch wenig oder keine Erfahrung mit der Forschungsförderung des BMBF haben, den Zugang insbesondere zu den Technologiefeldern der Förderinitiative KMU-innovativ zu erleichtern und sie bei der Erarbeitung von wettbewerbsfähigen Projektvorschlägen zu unterstützen.

Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Voraussetzungen
Das Projekt muss der Vorbereitung eines Forschungs- und Entwicklungsprojekts in KMU-innovativ dienen.
Die unmittelbare wirtschaftliche Verwertung darf nicht gegeben sein.
Antragsteller dürfen zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags in den letzten fünf Jahren keine Zuwendung im Rahmen der Forschungs- und Entwicklungsförderung des BMBF erhalten haben.
Vorprojekte und Durchführbarkeitsstudien müssen inhaltlich einem der Technologiefelder in der Förderinitiative KMU-innovativ und fachlich der jeweils aktuellen Bekanntmachung des Technologiefelds und der dort genannten Themenschwerpunkte zugeordnet werden können.

Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100% der projektbezogenen Kosten, jedoch maximal 50.000 EUR.
Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

Antragsverfahren
Interessierten Unternehmen – insbesondere Erstantragstellern – wird empfohlen, sich für eine Erstberatung mit der Förderberatung „Forschung und Innovation” des Bundes in Verbindung zu setzen:
Lotsendienst für Unternehmen  bei der Förderberatung „Forschung und Innovation” des Bundes
Tel. (08 00) 26 23 009 (kostenfrei)
E-Mail: beratung@foerderinfo.bund.de
Internet: www.foerderinfo.bund.de/kmu

Quelle und mehr: Förderdatenbank des Bundes

2018-06-18

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