Urlaub, Tourismus, Ferien, Urakubstage

Was Arbeitgeber zum Thema Urlaub wissen sollten

Die Urlaubszeit naht: Und nicht selten gibt es bei diesem Thema mit Mitarbeitern Streit: Darf der Urlaub vom Arbeitgeber festgelegt werden oder nicht? Darf der Chef bei überraschend vielen Aufträgen den Arbeitnehmer aus dem Urlaub in die Firma beordern oder nicht?
Nachfolgend Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Wie hoch ist der gesetzliche Urlaubsanspruch?

Der Mindesturlaub beträgt laut Gesetz jährlich 24 Werktage.
Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

Wann haben Arbeitnehmer Anspruch auf vollen Urlaub?

Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

Der Urlaub beträgt laut Gesetz jährlich mindestens 24 Werktage.

Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
Davor werden Urlaubsansprüche anteilig berechnet (ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat).
Arbeitnehmer, die im laufenden Jahr ihre Arbeit aufnehmen, müssen sich die Urlaubstage anrechnen lassen, den sie bereits bei einem früheren Arbeitgeber erhalten haben.

Können Arbeitgeber einem Urlaubswunsch widersprechen?

Bei der Festlegung des Urlaubs ist der Urlaubswunsch des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Es sei denn, dass dringende betriebliche Belange dem entgegenstehen.

Dürfen Arbeitgeber vorschreiben, wann die Mitarbeiter ihren Urlaub nehmen müssen?

Im Fall von Betriebsferien: Ja.
Ansonsten sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen.

Dürfen Arbeitgeber die bereits genehmigten Urlaubstage streichen?

Grundsätzlich: Nein.
Eventuelle Ausnahme sind Notfälle wie Feuer oder Hochwasser im Betrieb oder der Region.

Was passiert, wenn Arbeitnehmer ihre Urlaubstage in einem Jahr nicht vollständig nehmen können?

Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Ansonsten verfällt der Urlaub mit Ablauf des laufenden Kalenderjahres.
Besondere Regelungen gelten auch, wenn Arbeitnehmer im laufenden Jahr den Betrieb verlassen (mussten) und nicht gesamten Jahresurlaub genommen bzw. bekommen haben. In diesem Fall ist der Urlaub abzugelten.

Dürfen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter aus dem Urlaub zurückbeordern?

Grundsätzlich: Nein.
Eventuelle Ausnahme sind Notfälle wie Feuer oder Hochwasser im Betrieb oder der Region.

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer

2018-06-05

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