Datenschutz: Was Betriebe jetzt tun sollten

Die Zeit wird knapp: Das neue Datenschutzrecht gilt bald. Viele Betriebe haben noch Fragen dazu. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat aktuell neue, praxisgerechte Mustervorlagen für Handwerker herausgegeben.

Die Verpflichtungen aus der Datenschutzgrundverordnung betreffen vor allem Unternehmen, die große Datenmengen verarbeiten oder risikobehaftete Datenverarbeitungsprozesse durchführen.

Kleinst- und Kleinbetriebe – wie z. B. Handwerksbetriebe – müssen ihren Kunden in der Regel keine spezifischen Datenschutzinformationen zukommen lassen, wenn diese wissen, zu welchem Zweck ihre personenbezogenen Daten von dem Unternehmen verwendet werden. Werden Informationen über Mitarbeiter oder Kunden nur für eigene Zwecke gespeichert und Daten nicht weiterverkauft, müssen die Betriebe vor allem dafür sorgen, dass diese Daten sicher und für andere unzugänglich aufbewahrt sind.

Trotdem ist die Umsetzung der Verordnung noch mit einigem Aufwand verbunden. Schließlich muss jede Firma zunächst klären, inwieweit und in welcher Form die eigene Firma vom neuen Datenschutzrecht betroffen ist.
Dabei helfen soll ein neues Infoblatt „Praxis Datenschutz: Was Betriebe jetzt unternehmen sollten” , das der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) erstellt hat.
Das Infoblatt gibt auf einer DIN-A4-Seite einen kurzen Überblick, welche Fragen sich jeder Betrieb jetzt stellen sollte: Muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden? Werden die gesetzlichen Informationspflichten erfüllt? Sind alle datenschutzrelevanten Betriebsabläufe dokumentiert? Ist der Datenschutzhinweis auf der Firmenwebsite korrekt?

Der ausführliche Leitfaden “Das neue Datenschutzrecht, ebenfalls vom ZDH erstellt, wurde aktualisiert und bietet einen vertieften Überblick über die wichtigsten Aspekte für die betriebliche Praxis.

Weiterhin findet man hier zahlreiche Musterformulare , unter anderem für eine Einwilligungserklärung, ein Verarbeitungsverzeichnis oder eine Liste mit technischen und organisatorischen Maßnahmen.

Quelle: Handwerksblatt.de

Tipp:
Umfassende Informationen und Vordrucke zum Thema Datenschutzgrundverordnung findet man z. B. auch auf den Seiten von Bitkom. Sie stehen auf der Webseite zum kostenlosen Download bereit .

2018-05-17

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