Arbeitszeiten im Gastgewerbe – Ergebnisse aus der BAuA-Arbeitszeitbefragung

Eine Veröffentlichung der Bundesagentur für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (BAuA) stellt die Arbeitszeitsituation von Beschäftigten im Gastgewerbe in den Mittelpunkt.

Anhand der Daten der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2015 werden Ergebnisse zur Länge, Lage und Flexibilität der Arbeitszeiten sowie zur Gesundheit und Zufriedenheit von abhängig und selbständig Beschäftigten im Gastgewerbe dargestellt. Berücksichtigt werden auch Befunde zur Intensität der Arbeit im Gastgewerbe.

Nachfolgende einige Auszüge:

Teilzeitbeschäftigung und überlange Arbeitszeiten
Das Gastgewerbe ist durch einen hohen Anteil an Teilzeitbeschäftigung geprägt. Dies spiegelt sich in den durchschnittlichen tatsächlichen Wochenarbeitszeiten wider. Mit 36,2 Wochenstunden (nur abhängig Beschäftigte) bzw. 36,9 Wochenstunden (abhängig Beschäftigte und Selbständige) herrschen im Gastgewerbe im Durchschnitt deutlich kürzere Wochenarbeitszeiten als in vielen anderen Bereichen. Aber auch im Vergleich zu anderen Dienstleistungsbereichen ist das Gastgewerbe durch relative niedrige Wochenarbeitszeiten charakterisiert.
Insgesamt arbeitet mehr als jeder Dritte Beschäftigte im Gastgewerbe in Teilzeit (39 %). BAuA-ArbeitszeitbefragungAuf der anderen Seite hat fast ein Viertel der Beschäftigten im Gastgewerbe überlange Arbeitszeiten von 48 Wochenstunden oder mehr. Die durchschnittliche tatsächliche Wochenarbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten liegt im Gastgewerbe bei 47,6 Stunden und damit deutlich höher als in den meisten anderen Wirtschaftsbereichen. Lediglich in der Land- und Forstwirtschaft arbeiten die Vollzeitbeschäftigten noch länger.

Arbeit zu untypischen Zeiten
Die Daten der BAuA-Arbeitszeitbefragung zeigen, dass 81 Prozent der Beschäftigten im Gastgewerbe am Wochenende arbeiten; fast zwei Drittel arbeiten dabei regelmäßig an Sonntagen. Nirgendwo sonst wird häufiger sonntags gearbeitet als im Gastgewerbe.
Auch das Arbeiten zu untypischen Tageszeiten ist im Gastgewerbe weit verbreitet. Nur 58 Prozent der Beschäftigten arbeiten normalerweise zwischen 7 und 19 Uhr, während dies über alle Branchen hinweg für 81 Prozent der Beschäftigten gilt. Mit 42 Prozent stellt das Gastgewerbe die Branche dar, in der die meisten Beschäftigten zu untypischen Arbeitszeiten13 außerhalb dieses Zeitrahmens arbeiten.

Geringe Arbeitszeitautonomie
Die Arbeitszeiten im Gastgewerbe sind stark abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen der Kunden bzw. Gäste (DGB, 2016). Dies drückt sich beispielsweise darin aus, dass der Einfluss der Beschäftigten auf Aspekte ihrer Arbeitszeit geringer ist als in anderen Branchen. So haben im Gastgewerbe nur 40 Prozent der Beschäftigten viel Einfluss auf ihre Pausenzeiten.
Auch der Einfluss der Beschäftigten darauf, sich ein paar Stunden freinehmen zu können, ist im Gastgewerbe deutlich geringer als in anderen Dienstleistungsbereichen. Weniger als jeder dritte Beschäftigte gibt an, viel Einfluss darauf zu haben.
Der Spielraum der Beschäftigten im Gastgewerbe ist auch bei der Frage, wie flexibel sich der tägliche Arbeitsbeginn und das tägliche Arbeitsende gestalten lassen, deutlich geringer als in anderen Bereichen. So hat weniger als jeder dritte Beschäftigte im Gastgewerbe viel Einfluss auf Arbeitsbeginn und –ende.

Hohe zeitliche Flexibilitätsanforderungen
Die Anforderungen, die durch flexible Arbeitszeiten an die Beschäftigten gerichtet werden, sind im Gastgewerbe sehr hoch. Hohe Flexibilität wird insbesondere dann gefordert, wenn Arbeitszeiten häufig kurzfristig aus betrieblichen Gründen geändert werden und wenn auf Abruf gearbeitet wird. Fast jeder fünfte Beschäftigte im Gastgewerbe gibt an, dass sich seine Ar¬beitszeiten häufig aufgrund betrieblicher Erfordernisse ändern.

Quelle und mehr: Beitrag „Arbeitszeiten im Gastgewerbe – Ergebnisse aus der BAuA-Arbeitszeitbefragung“

2018-04-16

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