Geoblocking, Online-Shopping

Online-Handel: EU-Rat gibt grünes Licht für Verordnung gegen Geoblocking

“Ungerechtfertigtes Geoblocking” im E-Commerce gehört in der EU bald der Vergangenheit an:
Am 22. März 2018 trat die neue europäische Verordnung gegen ungerechtfertigtes Geoblocking in Kraft. Sie gilt ab dem 3. Dezember 2018.

Mit der neuen Verordnung gegen Geoblocking sollen Bürger im gesamten Binnenmarkt über das Internet etwa neue elektronische Geräte oder Konzerttickets kaufen oder ein Auto ebenso mieten können wie in ihrem Heimatland. Es gelten dann gleiche Konditionen für alle Europäer.

Dabei gilt u. a. Folgendes:

  • Händler dürfen dabei  nicht mehr verlangen, dass Kunden mit einer EC- oder Kreditkarte bezahlen müssen, die in einem speziellen Staat ausgestellt wurde.
  • Unternehmen sollen größere Rechtssicherheit erhalten, wenn sie grenzüberschreitend Geschäfte treiben.
  • Wer in einem anderen EU-Land online etwa einen Kühlschrank oder Konzert-Tickets erwerben will, wird derzeit häufig auf eine Website in seinem Herkunftsland mit teureren Angeboten umgeleitet. Das wird untersagt, wenn die Verordnung  im Dezember in Kraft tritt.
  • Händler dürfen zudem Interessenten aus anderen EU-Staaten nicht mehr pauschal den Zugang zu ihren Online-Portalen verwehren. Auch fehlende grenzüberschreitende Liefermöglichkeiten sind kein Ausschlussgrund mehr, da der Kunde die Ware abholen oder selbst eine Zustellung arrangieren kann.
  • Anbieter können aber Käufern aus anderen EU-Staaten in begründeten Fällen einen Aufschlag berechnen oder Kundengruppen in bestimmten Hoheitsgebieten gezielt mit unterschiedlichen Angeboten ansprechen.
  • Händler dürfen aber nicht unterschiedliche Zahlungsbedingungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung von Interessenten anwenden. Also darf keine spezielle nationale EC- oder Kreditkarte vorgeschrieben werden.

Ausnahme: Die Verordnung gilt nicht für digitale Medien wie E-Books, Musikstücke, Filme und Computerspiele sowie Streamingdienste.

Die Verordnung gilt erst 9 Monate –  also ab Dezember 2018 – nach ihrem Inkrafttreten, damit vor allem kleine Händler sich ausreichend auf die geänderten Bedingungen einstellen können.

 

Hinweis:
Damit im Zusammenhang könnte man auch eine weitere Verordnung sehen, die kürzlich von der EU beschlossen wurde und die ab Mai in Kraft treten soll:
Päckchen in andere Länder zu schicken und Waren bei Online-Händlern im Ausland zu bestellen, könnte künftig günstiger werden. Die neue EU-Verordnung (Infos) soll für mehr Transparenz auf dem Paketmarkt sorgen, was damit auch die Preise drücken dürfte.
Denn mit der Verordnung werden Paketdienstleister in den EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, ihre Preise für Auslandssendungen weitgehend offenzulegen. Auf einer neuen Webseite sollen Verbraucher aus einer Übersicht den günstigsten Anbieter auswählen können.
Ausgenommen sind Versender mit weniger als 50 Mitarbeitern, die nur in einem Land tätig sind.

2018-03-25

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