Messeprogramm 2019 für die Förderung von Start-ups festgelegt

Junge, innovative Unternehmen können auch 2019 zu stark reduzierten Kosten auf internationalen Messen in Deutschland ausstellen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat für das entsprechende Förderprogramm jetzt 63 Messen ausgewählt.

Zielgruppe sind Start-ups aus Industrie, Handwerk oder technologieorientierten Dienstleistungsbereichen.
Das Programm unterstützt die Vermarktung und insbesondere den Export neuer Produkte und Verfahren von Unternehmen aus Deutschland. Gefördert wird die Beteiligung an Gemeinschaftsständen auf Messen mit hoher Internationalität auf Aussteller- und Besucherseite. Die Messen decken fast das gesamte Branchenspektrum ab, von Automatisierung über Energiewirtschaft, Elektrotechnik und Elektronik, Medizintechnik, Möbel und Spielwaren, Land- und Forstwirtschaft, Bautechnik bis zu Maschinenbau, IT und Telekommunikation.

Die Förderung umfasst unter anderem eine 60-prozentige Erstattung von Standmiete und Standbaukosten bei der Beteiligung als Aussteller an einem Gemeinschaftsstand.

Zuwendungsempfänger sind rechtlich selbständige junge innovative Unternehmen mit produkt- und verfahrensmäßigen Neuentwicklungen (inkl. Hard- und Software sowie Komponenten), die
  • ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,
  • die jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. EUR) erfüllen
  • und jünger als zehn Jahre sind.

 

Förderfähig sind Unternehmen aus Industrie, Handwerk und Dienstleistungen, außer Consulting-Unternehmen, Marketing-Unternehmen oder Research-Anbieter und Unternehmen, an denen Religionsgemeinschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Mehrheit beteiligt sind.

Weitere Voraussetzungen für die Förderung der Messeteilnahme sind in der entsprechenden Förderrichtlinie niedergelegt.

Für das Jahr 2018 stehen derzeit 66 Beteiligungen im Programm; jährlich nehmen rund 600 Firmen daran teil.
Eine Übersicht über die relevanten Veranstaltungen in den Jahren 2018 und 2019, die Förderbedingungen sowie Antragsformulare stehen zum Download auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de im Bereich Wirtschafts- und Mittelstandsförderung bereit.

Der Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V.  (AUMA) bietet ebenfalls Informationen zum Förderprogramm, zur Antragstellung und zu den ausgewählten Messen auf seiner Website an. Mehr Informationen: www.auma.de > Tipps für Aussteller > Förderprogramme Deutschland > Geförderte Messebeteiligungen 2019 .

Quelle: Pressemitteilung Förderdatenbank des Bundes

2018-03-17

 

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