Förderprogramm ZIM

Neufassung der Förderrichtlinie ZIM

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat die Neufassung der Förderrichtlinie für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) veröffentlicht. Ziel ist es, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei ihrer Internationalisierung zu unterstützen.

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm für mittelständische Unternehmen und für Forschungseinrichtungen, die mit diesen zusammenarbeiten.

Das BMWi fördert bereits seit 15 Jahren Kooperationsnetzwerke, in denen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und weiteren Partnern technologische Innovationen entwickeln, die sich erfolgreich auf dem Markt durchsetzen können.

Am 1. Januar 2018 startet hierzu ein zweijähriger Modellversuch zur Internationalisierung der ZIM-Netzwerkförderung: Neben der Anerkennung von ausländischen KMU als Netzwerkpartner werden u. a. die höheren finanziellen und zeitlichen Aufwendungen einer internationalen Zusammenarbeit bei der Förderung berücksichtigt.

Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries: „Gerade auch für kleine und mittlere Unternehmen ist es wichtig, sich international aufzustellen, sich zu vernetzen und neue Märkte zu erschließen. Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand – kurz ZIM – des Bundeswirtschaftsministeriums richten wir daher konsequent darauf aus. Jetzt können auch Anträge für Kooperationsnetzwerke mit ausländischen Partnern gestellt werden. Das bietet die Möglichkeit gemeinsam neue Technologien und Produkte zu entwickeln und neue Märkte zu erschließen. Denn hervorragende Forschungs- und Innovationsleistung findet mehr denn je in internationalen Netzwerken über Ländergrenzen hinweg statt. Von dem Wissens- und Kompetenzgewinn profitieren alle.“

Der deutsche Finanzierungsanteil am Netzwerkmanagement begünstigt nur die deutschen Partner.
Das kooperierende ausländische Netzwerkmanagement finanziert und gestaltet seinen Beitrag aus eigenen (Förder-) Mitteln.

Fördervoraussetzungen:

  • Es werden neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen entwickelt, die mit ihren Funktionen, Parametern oder Merkmalen die bisherigen Produkte, Verfahren oder technischen Dienstleistungen deutlich übertreffen.
  • Die Forschung und Entwicklung orientiert sich am internationalen Stand der Technik und erhöht das technologische Leistungsniveau und die Innovationskompetenz des Unternehmens.
  • Das Projekt ist mit einem erheblichen, aber kalkulierbaren technischen Risiko behaftet.
  • Die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens wird nachhaltig erhöht. Es eröffnen sich neue Marktchancen
    und Arbeitsplätze werden geschaffen bzw. gesichert.
  • Das Projekt ist ohne Förderung nicht oder nur mit deutlichem Zeitverzug realisierbar.

 

Da ZIM kein Gründungsprogramm ist, muss die Unternehmensgründung abgeschlossen sein. Maßgeblich ist kein formaljuristischer Zeitpunkt (bspw. Eintragung im Handelsregister). Vielmehr sollen mit einem regelmäßig produzierten Produkt bereits Umsätze erzielt werden, deren Erlöse zur Finanzierung des Eigenanteils zum FuE-Projekt eingesetzt werden können. Vorgeschichte und Marktzugang des Unternehmens werden berücksichtigt.

Weitere Informationen und Quelle:
Neufassung der Richtlinie „Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
www.zim-bmwi.de
www.bmwi.de

2017-01-12

Print Friendly, PDF & Email