e-mobilität

Förderung von Forschung und Entwicklung zur E-Mobilität

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie (BMWi) und für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) unterstützen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema Elektromobilität.

Gefördert werden Projekte zu folgenden Schwerpunkten:

  • Feldversuche in ausgewählten Fahrzeugsegmenten und Anwendungsbereichen,
  • Pilotversuche zu verkehrlichen sowie zu den Umwelt- und Klimawirkungen eines erhöhten Anteils automatisierter und autonomer Elektrofahrzeuge,
  • Erschließung des Klima- und Umweltvorteils von Elektrofahrzeugen sowie Verfahren zur Verbesserung von Ladekomfort, Verfügbarkeit und Auslastung von Ladeinfrastruktur,
  • Unterstützung für die Markteinführung mit ökologischen Standards,
  • Ressourcenverfügbarkeit und Recycling,
  • Stärkung der Wertschöpfungsketten der Elektromobilität im Bereich Produktion.

 

Ziel ist es, die Gesamtsystemkosten der Elektromobilität zu verringern, Hürden bei der Industrialisierung der neuen Technologie zu senken, Kaufhemmnisse abzubauen und die Elektromobilität wirtschaftlich in die Energiewende zu integrieren.

Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland sowie Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Voraussetzungen
Antragsteller müssen für die Durchführung der Forschungsaufgaben personell und materiell gerüstet sein sowie die notwendige fachliche Qualifikation zur Durchführung des Vorhabens besitzen.
Die spätere Ergebnisverwertung in Form eines Verwertungsplans ist vorzusehen und der Verwertungsplan ist während der Laufzeit jährlich fortzuschreiben und an die Entwicklung von Technik, Regulierung und Märkten anzupassen.
Bei Feldversuchen mit Bezug zur Stadtentwicklung sind grundsätzlich die relevanten Gebietskörperschaften einzubinden.
Antragsteller sollten prüfen, ob eine ausschließliche oder ergänzende Förderung aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm Horizont 2020 möglich ist.
Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln.

Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i. d. R. – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % der förderfähigen Kosten,
  • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.

 

Antragsverfahren
Das Förderverfahren ist zweistufig. Im Rahmen der ersten Förderrunde können in der ersten Stufe Projektskizzen bis zum Stichtag 31. März 2018 bei dem für den jeweiligen Forschungsschwerpunkt zuständigen Projektträger eingereicht werden.
Weitere Förderrunden sind jeweils zum Stichtag 1. März des Jahres vorgesehen (letzter Stichtag: 1. März 2020).

Geltungsdauer
Die Förderbekanntmachung gilt bis zum 31. Dezember 2020.

Quelle und mehr Informationen: Förderdatenbank des Bundes

2017-12-27

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