Deutscher Tourismusverband fordert Angleichung der Feiertage

Die Feiertagsregelungen sind in Deutschland von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. So sind einige Feiertage nur in bestimmten Bundesländern gesetzliche Feiertage. Wer z. B. als Arbeitnehmer in Bayern wohnt hat in jedem Kalenderjahr drei Feiertage mehr frei als ein Arbeitnehmer in Berlin oder Hamburg.

In diesem Jahr gab es allerdings eine Ausnahme:
Im 31. Oktober 2017 hatten anlässlich des Reformationsjubiläums erstmals alle Bundesländer am Reformationstag frei.

Davon profitierte auch der Tourismus:
Das Statistische Bundesamt meldete für den Oktober ein Plus von 1 Prozent bei den Übernachtungen gegenüber Oktober 2016. Von Januar bis Oktober stieg die Zahl der Übernachtungen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 3 Prozent an.

„Ob Tagesausflug oder Kurztrip: Von freien Tagen können Gastronomen, Thermen oder Museen profitieren. Die Zahl der gesetzlichen Feiertage schwankt von Land zu Land und sollte angeglichen werden“, so DTV-Präsident Reinhard Meyer.

Viele norddeutsche Bundesländer sowie Hessen und Berlin feiern zum Beispiel weder den Reformationstag noch Allerheiligen.

Der DTV plädiert daher im Interesse des Deutschlandtourismus für einen zusätzlichen Feiertag in jenen Ländern, in denen bisher weder am Reformationstag noch an Allerheiligen frei ist. Meyer dazu: „Mehr Freizeit bedeutet mehr Chancen für den Deutschlandtourismus.“

Quelle: PI des Deutschen Tourismusverbandes e. V.

2017-12-10

Print Friendly, PDF & Email