Präqualifizierung, öffentliche Ausschreibung

Präqualifizierung: Einfacher an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen

Bei jeder öffentlichen Ausschreibung müssen teilnehmende Unternehmen immer wieder eine Vielzahl von aktuellen Bescheinigungen und amtlichen Dokumenten zusammen mit dem Angebot einreichen.

Das dient dem Nachweis der fachlichen Eignung und Leistungsfähigkeit sowie für das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen.

Präqualifizierung

Allerdings gibt es für Unternehmen, die sich an bestimmten öffentlichen Ausschreibungen beteiligen wollen, die Möglichkeit der Präqualifizierung. Das gilt für den Bereich Bauleistungen (nach § 6 Absatz 3 Nr. 2 VOB/A) und neu auch für Unternehmen und freiberuflich Tätige aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich (nach § 48 Absatz 8 Vergabeverordnung).

Das bedeutet, dass Unternehmen sich nach dem Nachweis der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit sowie Gesetzestreue und Zuverlässigkeit) in einem amtlichen Verzeichnis registrieren lassen können.
Die im amtlichen Verzeichnis niedergelegten Unterlagen gelten als Eignungsnachweis für die öffentlichen Auftraggeber (Rechtsfolgenvermutung zu Gunsten der Unternehmen).
Die für den Eignungsnachweis erforderlichen Unterlagen sind gebündelt vorzulegen, werden geprüft und es erfolgt nach Feststellung des Nachweises der Eignung eine Eintragung in das entsprechende Verzeichnis. Es wird eine Bescheinigung ausgestellt, welche dann als Eignungsnachweis den Bewerbungsunterlagen beizufügen ist.

  • Präqualifizierung im Baubereich (PQ-VOB)
    Unternehmen aus dem Baubereich können sich gegenüber dem Verein für die Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.  im Präqualifikationsverzeichnis listen lassen.
    Die Unternehmer legen einmal jährlich definierte Einzelnachweise in einer PQ-Stelle vor und erhalten nach positiver Prüfung ein Zertifikat als Urkunde und in elektronischer Form. Alle präqualifizierten Unternehmen werden von den regionalen PQ-Stellen in die bundesweite Präqualifizierungsdatenbank aufgenommen.
    Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Auftragsberatungsstellen in Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen haben sich in einem Kooperationsverbund zur Präqualifizierung von Unternehmen in Norddeutschland (PQ-Nord-Verbund) zusammengeschlossen und eine gemeinsame PQ-Nord-Servicestelle bei der Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e. V. (ABST M-V e. V.) eingerichtet. Kooperationspartner in Fragen der Präqualifikation von Bauunternehmen ist die DVGW Cert GmbH, eine anerkannte PQ-Stelle gemäß § 6 VOB/A des Vereins zur Präqualifikation von Bauunternehmen.
  • Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ)
    Die Aufgabe zur Einrichtung und Führung des amtlichen Verzeichnisses für präqualifizierte Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich wurde auf die Industrie- und Handelskammern als neue hoheitliche Aufgabe übertragen.
    Die IHKn bedienen sich bei der Führung des amtlichen Verzeichnisses einer gemeinsamen registerführenden Stelle. Es wird bundesweit über den DIHK geführt.
    Den IHKn vor Ort obliegt die fachliche und inhaltliche Umsetzung durch Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen eines Eignungsnachweises (VOL/A-Eignungsvorgaben mit § 48 Abs. 8 VgV).
    Durch die IHKn erfolgt nach der Prüfung der Nachweise auf Antrag des Unternehmens die Eintragung in das amtliche Verzeichnis. Die Eintragung ist gebührenpflichtig und ein Jahr lang gültig.
    Im Mecklenburg-Vorpommern wird die Präqualifizierung ebenfalls durch die Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e.V. – PQ-Nord-Servicestelle durchgeführt.
    Die Eintragung in das amtliche Verzeichnis erfolgt durch die IHK zu Schwerin.
Allgemeines

Die Eintragung in das amtliche Verzeichnis ist für die Unternehmen freiwillig und gilt jeweils für ein Jahr.
Für die Präqualifizierung werden alle Eigenerklärungen und Dokumente gefordert, die üblicherweise auftragsunabhängig den Vergabestellen vorgelegt werden müssten.

Das Verzeichnis der präqualifizierten Unternehmen ist im Internet allgemein zugänglich. Einsicht in die Dokumentebzw. den den direkten Zugriff auf die zertifizierten Nachweise und Dokumente erhalten aber nur die Vergabestellen, die über den entsprechenden Zugangscode verfügen.
Die Nachweise entsprechen den Anforderungen der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), die von öffentlichen Auftraggebern als Nachweischeckliste verwendet werden kann. Ein Hinweis in der vom öffentlichen Auftraggeber verwendeten EEE auf das amtliche Verzeichnis genügt zum Nachweis der Eignung und dem Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen.

Hinweis:
Die Eintragung umfasst nur unternehmensbezogene Nachweise. Spezielle, auftragsbezogene Nachweise müssen im Zweifel dem Angebot beigefügt werden.

Vorteile einer Eintragung in das amtliche Verzeichnis für das Unternehmen

Die Eintragung ins amtliche Verzeichnis bietet vor allem Zeit- und Kostenvorteile, denn sie entlastet die Unternehmen vom aufwändigen Zusammenstellen der gewünschten Nachweise, das meist auch noch unter erheblichem Zeitdruck erfolgen muss.
Anstelle der Übersendung vieler Dokumente und Erklärungen bei jeder einzelnen Ausschreibung reicht die Weitergabe des Zertifikats.
Hinzu kommt eine wesentlich höhere Rechtssicherheit, denn bei einer Eintragung in das Verzeichnis gilt eine gesetzliche Eignungsvermutung zugunsten des eingetragenen Unternehmens.
Außerdem wird das Risiko, bei einem Ausschreibungsverfahren aufgrund nicht mehr aktueller oder unvollständiger Nachweise ausgeschlossen zu werden, deutlich reduziert.

2019-04-05

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