Betriebssicherheit

Vorbeugen ist besser als heilen!

Vorbeugen ist besser als heilen!

Wer sich selbständig macht, steht über kurz oder lang vor der Frage, welche Versicherungen in diesem Zusammenhang notwendig und sinnvoll sind.

Ulrike Fahden von der IHK zu Schwerin berät Menschen, die sich selbstständig machen wollen rund ums Thema Unternehmertum.
Foto: Andreas Kraus IHK zu Schwerin

Dies weiß auch Ulrike Fahden, die bei der IHK zu Schwerin Gründerinnen und Gründer zu dieser Thematik berät: „Jeder Existenzgründer hat ein unternehmerisches Risiko zu tragen, das niemand versichern kann. Sie können jedoch für die Bereiche vorsorgen, in denen Schäden für das Unternehmen oder den Inhaber durch Fahrlässigkeit Dritter oder äußere Einflüsse entstehen können. Diese Vorsorge kann existenzsichernd sein, denn viele Gründer haben ihre Barmittel in ihre Selbständigkeit investiert. Wenn sie jetzt die entstandenen Schäden aus eigener Tasche bezahlen müssen, bedeutet es oft das Ende des Unternehmens. Und da muss es nicht einmal eine Hochwasserkatastrophe wie in diesem Jahr geben“.

Es ist deshalb gut, wenn man sich selbst ein wenig in die Thematik einarbeitet und sich von unabhängiger Seite zur persönlichen Situation beraten lässt. Unterscheiden lassen sich Versicherungen für die Selbständigkeit im Wesentlichen nach dem versicherten Gegenstand in private und betriebliche Absicherung:

Privat – Weil es um mich geht…

Krankenversicherung

Unerlässlich für jeden Selbständigen ist der Abschluss einer Kranken- und Pflegeversicherung. Diese ist für alle Bürgerinnen und Bürger gesetzlich vorgeschrieben. Kommt der Gründer aus einem  abhängigen Arbeitsverhältnis und war bisher in der gesetzlichen Krankenversicherung, so hat er zei Möglichkeiten: Den freiwilligen Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung oder den Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Häufig wird das Angebot der privaten Anbieter kostengünstiger sein. Doch Vorsicht! Ein Wechsel zurück ist nicht möglich. Es sei denn, nach der Selbstständigkeit steht ein Arbeitnehmerverhältnis. Die Tücke des Systems ist die Zahlung hoher Beiträge im Krankheitsfall, der Elternzeit oder im Alter. Man muss deshalb gut abwägen, was für einen persönlich die beste Entscheidung ist. Wer sich gesetzlich versichert, zahlt damit auch in die gesetzliche Pflegekasse ein. Privatversicherte müssen selbst für den Pflegefall vorsorgen.  Selbst versichern müssen sie sich auch für den Fall einer länger andauernden Krankheit. Anders als Arbeitnehmer erhalten sie keine Lohnfortzahlung. Auch das so genannte Krankentagegeld lässt sich zusätzlich abschließen. Hierbei kann der Unternehmer durch seine Beitragshöhe weitgehend selbst entscheiden, ab wann, wie viel Einkommensersatz durch die Versicherung geleistet wird.

Rentenversicherung – Jetzt schon an das Alter denken? Na klar!

Ebenfalls in den Bereich der privaten Versicherungen fällt die Rentenversicherung. Wobei es sich hier lohnt lieber noch einmal genauer nachzufragen! Zwar ist grundsätzlich der Unternehmer selbst für seine Altersvorsorge zuständig, doch es gibt auch Ausnahmen. Selbständige mit nur einem Auftraggeber unterliegen der Versicherungspflicht. Ebenso bestimmte Berufsgruppen wie z. Bsp. Handwerker, Hebammen, Lehrer, Künstler und Publizisten. Eine entsprechende Auflistung findet sich im §2 Sozialgesetzbuch VI. Wer dieser Pflicht unterliegt hat keine Wahl und muss in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Nicht gezahlte Beiträge können bis 30 Jahre lang zurück gefordert werden. Für den, der bereits Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben hat, kann sich ein Verbleib zum Mindestbeitragssatz lohnen. So lassen sich bspw. Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente sichern. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Rentenversicherung Bund unter www.deutsche-rentenversicherung.de. Über die Klärung einer Versicherungspflicht hinaus, ist es natürlich äußerst wichtig auch an die persönliche Altersvorsorge zu denken. Welche Modelle in Frage kommen: Lebensversicherung, Eigentum, Aktien etc. – Das klärt man am besten im Gespräch mit möglichst unabhängigen Beratern unter Betrachtung der eigenen Gesamtsituation.

Arbeitslosenversicherung – Keine Pflicht, aber…

Unter bestimmten Voraussetzungen können Gründerinnen und Gründer ihren bestehenden Versicherungsschutz bei der Agentur für Arbeit aufrecht erhalten, so dass sie bei Beendigung der selbstständigen Tätigkeit und Eintreten in die Arbeitslosigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Näheres hierzu lässt sich unter www.arbeitsagentur.de in Erfahrung bringen.

Unfallversicherung – 1000mal ist nichts passiert…

Das Unangenehme an Statistiken ist, dass sie im Einzelfall zu 100 Prozent zutreffen. Daher muss sich jede Gründerin und jeder Gründer auch mit dem Ernstfall auseinandersetzen:

Grundsätzlich wird jedes Unternehmen Mitglied der gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu ist eine Anmeldung beim zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger notwendig. Meist ist dies eine gewerbliche Berufsgenossenschaft. Sie versichert die Folgen von Wege- und Arbeitsunfällen sowie Berufskrankheiten. Beiträge müssen Unternehmer jedoch nur leisten, wenn Arbeitnehmer beschäftigt werden. Grundsätzlich bedeutet allerdings immer auch, dass es Ausnahmen gibt. Ob und wie man beitragspflichtig ist, erfährt man bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (0800 60 50 404 oder www.dguv.de). Dabei sollte jeder Gründer auch an sich selbst denken. Ein freiwilliger Eintritt in die gesetzliche Versicherung kann genauso sinnvoll sein, wie eine private Absicherung. Ob die eigene bestehende Unfallversicherung auch das Risiko innerhalb einer unternehmerischen Tätigkeit abdeckt sollte man gesondert hinterfragen.

Was an weiteren Versicherungen mit der Existenzgründung notwendig ist, richtet sich stark nach der unternehmerischen Tätigkeit.

Betriebliche Versicherungen

Auch hier gilt: Zunächst ist zu prüfen, ob für die eigene Tätigkeit Pflichtversicherungen bestehen.
Die Versicherungen sollten auf das jeweilige Risiko abgestellt werden. Deshalb gibt Ulrike Fahden folgenden Rat: „ Bevor Versicherungen abgeschlossen werden, sollte ermittelt werden, wo und wie hoch die Risiken im Unternehmen und auch im privaten Bereich sein könnten. Was kann große Schäden verursachen? Gibt es “Katastrophenrisiken”? Oft können Risiken auch durch entsprechende Maßnahmen, wie z. B. den Einbau einer Alarmanlage minimiert und somit Kosten für Versicherungen durch eine bessere Einstufung reduziert werden“.

Betriebshaftpflichtversicherung/Berufshaftpflicht

Erleidet ein Dritter finanziellen Schaden durch ein Unternehmen oder Mitarbeiter eines Unternehmens greift die Betriebshaftpflichtversicherung. Versichert sind Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden. Für einige Berufsgruppen ist diese Versicherung gesetzlich vorgeschrieben. Notwendig kann sie für jeden sein. Unbedingt sollte man auf eine ausreichende Deckung im Schadensfall achten. Unter diese Versicherungsgruppe fallen bspw.  die Vermögensschadenhaftpflicht-, Produkthaftpflicht-, Umwelthaftpflicht- oder Transportversicherung.

Neben diesen Versicherungsarten, die sich aus der Tätigkeit bestimmen gibt es noch eine Reihe weiterer Versicherungen, die durchaus sinnvoll sein können.

Eine KfZ-Versicherung für den Dienstwagen gehört natürlich dazu. Auch eine Rechtsschutzversicherung, die explizit auch die Selbstständigkeit mit umfasst, kann sich ebenfalls als wichtig erweisen. Ebenso eine Elektronik- oder Maschinenversicherung und wenn nötig, auch eine Kreditversicherung oder eine Absicherung gegen Forderungsausfälle.

Jeder sollte genau prüfen und eine ausgiebige Risiko-Nutzen-Abwägung betreiben. Die Expertin empfiehlt außerdem: „Vorsicht ist auch bei langfristigen Verträgen geboten. Empfohlen werden Jahresverträge mit einer Verlängerungsoption, wenn nicht vor Vertragsende gekündigt wurde.”

In den Industrie-und Handelskammern, bei den Handwerkskammern oder den jeweiligen Berufsverbänden lassen sich gute Informationen zum Thema finden.

Weitere unabhängige Institutionen, bei denen man sich darüber informieren kann, welche Versicherung für das eigene Unternehmen wichtig und sinnvoll ist, ist der

DVS Deutscher Versicherungs-Schutzverband e. V.
Breite Str. 98, 53111 Bonn
Telefon: 0228 982230, Fax: 0228 631651
Homepage: www.dvs-schutzverband.de
E-Mail: info@dvs-schutzverband.de

oder der

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. GDV
Friedrichstr. 191, 10117 Berlin
Telefon: 030 2020-5000, Fax: 030 2020-6000
Homepage: www.gdv.de
E-Mail: berlin@gdv.de.

Konkrete Hilfestellungen für eine notwendige Risikominimierung oder Versicherung können auch der TÜV, die Berufsgenossenschaften, die Polizei oder Feuerwehr geben.

Die IHK zu Schwerin führt zur Information ihrer kammerzugehörigen Unternehmer und Existenzgründer an jedem zweiten Dienstag im Monat einen Versicherungssprechtag durch. Hier können Unternehmer sich von Vertretern des Bundesverbandes der Versicherungskaufleute über ihre betriebliche und persönliche Absicherung in einem individuellen Gespräch beraten lassen. Anmeldungen zum Sprechtag sind an die

IHK zu Schwerin
Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin
Telefon: 0385  5103-311, Fax: 0385 5103-9311
E-Mail: misof@schwerin.ihk.de

zu richten.

Auch in den IHK-Beratungsgesprächen und -Seminaren zum Thema “Existenzgründung” wird auf die Notwendigkeit zur privaten und betrieblichen Absicherung eingegangen. Ansprechpartnerin ist bei der

IHK zu Schwerin
Ulrike Fahden
Telefon: 0385 5103-307, Fax: 0385 5103-9307
E-Mail: fahden@schwerin.ihk.de.

Michaela Skott


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