Einheitliche Bürgschaftsbestimmungen erleichtern Kreditaufnahme für KMU

Bund, Länder und Bürgschaftsbanken haben sich darauf geeinigt, dass alle 16 deutschen Bürgschaftsbanken ab dem 1. Juli 2017 einheitliche und modernisierte Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB) anwenden.

Die Bürgschaftsbanken unterstützen Gründerinnen und Gründer, Unternehmensnachfolger sowie kleine und mittlere Unternehmen bei der Finanzierung, wenn keine ausreichenden banküblichen Sicherheiten zur Verfügung stehen.

Staatssekretär Matthias Machnig vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sieht Vorteile für kleine und mittlere Unternehmen: “Bundesweit einheitliche Allgemeine Bürgschaftsbedingungen unterstützen den Bürokratieabbau und verringern für die Hausbanken den Aufwand bei der Zusammenarbeit mit den Bürgschaftsbanken. Der Mittelstand profitiert davon durch erleichterten Finanzierungszugang.”

So wie alle Banken Allgemeine Geschäftsbestimmungen haben, brauchen die Bürgschaftsbanken ABB, um das Verhältnis zwischen den kleinen und mittleren Unternehmen als Kreditnehmern, Hausbanken und Bürgschaftsbanken einfach zu regeln. Über die Jahre hatten sich die ABB in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich entwickelt.

Mit der jetzt gelungenen Vereinheitlichung werden die Bestimmungen auch an neue Regulierungsanforderungen für die Kreditwirtschaft und die voranschreitenden Entwicklungen zur Digitalisierung und Standardisierung von Bankprozessen angepasst.

2016 haben die Bürgschaftsbanken 6.200 Finanzierungsvorhaben unterstützt und dabei Kredite und Beteiligungen in Höhe von fast 1,7 Mrd. Euro abgesichert. Ein Schwerpunkt der Förderung liegt in der Finanzierung von Existenzgründungen und Übernahmen. Der Bund und die Länder entlasten die Bürgschaftsbanken durch anteilige Rückbürgschaften.

Mehr Informationen zu den neuen Bürgschaftsbestimmungen findet man auf der Homepage des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken e.V. (VDB) : www.vdb-info.de/service
Kontaktdaten aller Bürgschaftsbanken der Bundesländer unter: www.vdb-info.de/mitglieder

Hinweis: Im Sommer 2017 werden auch für Bürgschaften zur Finanzierung von Leasingvorhaben neue Bestimmungen eingeführt.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes

Tipp:

Mehr zum Thema Bürgschaften des Landes MV für Unternehmen findet man z. B. in unserer Gründer-News vom 06.06.2017.

2017-06-12

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