Creative Business Cup 2017

Im Rahmen der Global Entrepreneurship Week, die zeitgleich mit der Gründerwoche Deutschland im November stattfindet, wird auch dieses Jahr wieder der Creative Business Cup vergeben.

Bei dem internationalen Wettbewerb wird nach der oder dem weltweit kreativsten Entrepreneur gesucht. Teilnehmen können Kreativunternehmen aus verschiedensten Branchen, die mit ihren Ideen inspirieren, gleichzeitig aber auch Wachstums- und Marktpotenzial mitbringen.
Start-ups aus Deutschland können sich bis zum 30. Juni 2017 für den nationalen Vorentscheid bewerben.
Das RKW Kompetenzzentrum, das im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die Gründerwoche koordiniert, wird auch den deutschen Vorentscheid durchführen.

Die vier vielversprechendsten Bewerberinnen und Bewerber werden dann zu einem exklusiven eintägigen Workshop am 4. August 2017 nach Berlin eingeladen, wo sie ein Pitch-Training und weitere Coachings erhalten.
Am Ende des Tages wird eine Jury den deutschen Teilnehmer für den Creative Business Cup benennen. Peter Gabriel aus dem Team des „Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen“ wird der Jury am 4. August 2017 angehören.

Die Veranstaltung in Kopenhagen bietet neben den Pitches der Gewinner aus aller Welt und der Preisverleihung auch Workshops, Keynotes, Seminare und Networking-Möglichkeiten.

Teilnahmebedingungen:
  • Beim Creative Business Cup geht es um revolutionäre, innovative Ideen, mit dem Potential zu wachsen und andere zu inspirieren.
  • Die Präsentation des Unternehmens im Rahmen des Creative Business Cup erfolgt auf Englisch.
  • Jedes Start-up aus dem Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft mit einer guten Geschäftsidee und einem eingetragenen Unternehmen kann mitmachen, sofern kreative Fähigkeiten für die Entwicklung und/ oder Herstellung der Dienstleistung oder des Produkts im Team vorhanden oder vertreten sind.
  • Es muss sich um ein Unternehmen mit Marktpotential handeln.
  • Der Anteil an investiertem Fremdkapital darf nicht mehr als 500.000 US Dollar betragen.
  • Das Start-up muss Inhaber der Rechte an der eingereichten Idee sein.

 
Mehr Informationen: www.creativebusinesscup.com

2017-06-09

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