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Zollverwaltung: Erfassungsportal zu Pflichtangaben nach der EnST-TransV

Nach § 5 Abs. 1 der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) ist bei Auszahlung einer Steuerentlastung für jeden Begünstigungstatbestand des Energie- oder Stromsteuergesetzes einmal jährlich für das maßgebliche Kalenderjahr bis spätestens zum 30. Juni des Folgejahres eine Anzeige mit amtlichem Vordruck (Formular 1462 “Erklärung über den Saldo, der im vorangegangenen Kalenderjahr erhaltenen Steuerentlastungen”) abzugeben.
Die Entlastungshöhe entspricht der Summe aller erhaltenen Auszahlungen für die jeweilige Steuerentlastung in einem Kalenderjahr abzüglich zurückgezahlter Steuerentlastungen.

Nach § 6 Abs. 1 EnSTransV können sich diejenigen, die die genannten Steuerbefreiungen sowie Steuerermäßigungen in Anspruch nehmen bzw. denen eine der genannten Steuerentlastung gewährt wird, von der Anzeigepflicht nach § 4 EnSTransV bzw. der Erklärungspflicht nach § 5 EnSTransV befreien lassen. Der Antrag ist mit amtlichem Vordruck (Formular 1463 “Antrag auf Befreiung von der Abgabepflicht für Anzeigen und Erklärungen nach §§ 4 und 5 EnSTransV (§ 6 EnSTransV)”) bis spätestens zum 30. Juni des Jahres zu stellen, in dem eine Anzeige oder Erklärung abzugeben wäre.

(Mehr zum Thema Anzeigepflicht bzw. Befreiung von der Anzeigepflicht kann man hier nachlesen.)

Erfassungsportal

Seit Mai 2017  bietet die Zollverwaltung den Meldepflichtigen die Möglichkeit, über  das Portal zur elektronischen Erfassung der Pflichtangaben nach der Energie- und Stromsteuertransparenzverordnung (EnST-TransV) ihren Verpflichtungen online nachzukommen.
Verbindlich wird das neue Onlineportal erst ab Anfang 2018.

Über das Erfassungsportal können

  • Anzeigen nach § 4 EnSTransV,
  • Erklärungen nach § 5 EnSTransV sowie
  • Anträge auf Befreiung von der Anzeige- oder Erklärungspflicht nach § 6 EnSTransV

online abgegeben werden

Es ist keine besondere Software erforderlich ist. Benötigt wird lediglich ein Computer mit Internetanschluss sowie einem Programm zur Anzeige von PDF-Dokumenten.

Bei erstmaliger Nutzung des Portals muss ein Benutzerkonto mit den erforderlichen Stammdaten angelegt werden. Nach Prüfung dieser Registrierung durch das zuständige Hauptzollamt erfolgt eine Freischaltung des Benutzerkontos. Im Anschluss daran ist die Abgabe von Anzeigen, Erklärungen sowie Anträgen auf Befreiung von der Abgabepflicht uneingeschränkt möglich.

2017-06-07

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