Umweltschutz, Klimaschutz

Grünes Licht für die Industrieausnahmen im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Die Europäische Kommission hat am 23.05.2017  die Begrenzung der KWKG-Umlage (Umlage nach dem Kraftwärme-Kopplungsgesetz) für energieintensive Unternehmen genehmigt.

Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Rainer Baake, hierzu:
„Die heutige Entscheidung der Europäischen Kommission begrüßen wir sehr. Dies schafft nach intensiven Diskussionen mit der Europäischen Kommission nun die nötige Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen. Mit der Genehmigung können die Begrenzungen der zu zahlenden KWKG-Umlage für energieintensive Betriebe nunmehr gewährt werden.“

Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz) sieht in Angleichung an die sog. Besondere Ausgleichsregelung des EEG vor, dass die KWKG-Umlage für energieintensive Betriebe im internationalen Wettbewerb in Abhängigkeit der individuellen Leistungsfähigkeit begrenzt wird. Die Bundesregierung hatte dies bereits mit dem EEG- / KWKG-Änderungsgesetz vom Dezember 2016 umgesetzt und auf die Freigabe aus Brüssel gewartet.

Der Beschluss der Europäischen Kommission enthält auch die abschließende rechtliche Klärung der seit 2011 gewährten Umlageprivilegierungen nach altem KWK-Gesetz. Dies ist aus Gründen der Rechtssicherheit für die Unternehmen sehr zu begrüßen.

Rückforderungen erfolgen anhand eines sog. Anpassungsplans, der ebenfalls bereits im KWK-Gesetz umgesetzt wurde. Danach sind nur sehr geringe Rückforderungen von wenigen Unternehmen und auch nur für das Jahr 2016 nötig.

Die Genehmigung der Europäischen Kommission wird zeitnah auf deren Webseite unter der Fallnummer SA.42393 veröffentlicht werden

Quelle: Pressemitteilung des BMWi vom 23.05.2017

2017-05-24

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