Minijob-Arbeitgeber bekommen Post: Die Vollständigkeitskontrolle für 2017

Mit der Vollständigkeitskontrolle prüft die Minijob-Zentrale jährlich, ob Arbeitgeber von Minijobbern die Meldungen zur Sozialversicherung für das Vorjahr komplett und richtig eingereicht haben. Im Monat Mai werden die Arbeitgeber angeschrieben und informiert, ob eine Meldung fehlt. Arbeitgeber können diese dann problemlos nachreichen.

Nachfolgend beantwortet die Minijob-Zentrale die wichtigsten Fragen.

Warum erfolgt die Vollständigkeitskontrolle?

Die Meldungen zur Sozialversicherung beinhalten individuelle und namensbezogene Informationen über einen einzelnen Beschäftigten. Fehlen Meldungen, müssen diese Lücken zeitnah geschlossen werden. Die Daten dieser Meldungen dienen vor allem dazu, die Ansprüche des Beschäftigten auf Leistungen gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung sicherzustellen.

Wann müssen Arbeitgeber melden?

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, für jeden Minijobber bei bestimmten Änderungen eine Meldung zu übermitteln. Hierzu zählen insbesondere die Aufnahme, Beendigung, Unterbrechung und Änderung einer Beschäftigung.
Für die Beschäftigten ist es wichtig, dass Jahr für Jahr alle relevanten Meldungen eines Jahres in ihr Konto bei der Rentenversicherung fließen.

Irrtum? Beitragsnachweis ersetzt keine Meldung

Manche Arbeitgeber verwechseln die Beitragsnachweise mit den Meldungen zur Sozialversicherung. Mit dem Beitragsnachweis teilen Arbeitgeber jedoch nur die Höhe der Abgaben zur Sozialversicherung für alle Beschäftigten ihres Betriebes mit. Die Meldungen zur Sozialversicherung hingegen beinhalten Angaben über einen einzelnen Mitarbeiter.
Ein weiter möglicher Grund kann sein, dass die Minijob-Zentrale noch keine Antwort auf ein versandtes Fehlerprotokoll erhalten hat. Über ein Fehlerprotokoll werden Arbeitgeber gebeten, fehlerhaft gemeldete Daten zu korrigieren. Liegt noch keine Antwort auf das Fehlerprotokoll vor, fällt dies bei der Vollständigkeitskontrolle auf und die Arbeitgeber werden aufgefordert, ihre Meldungen richtig zu stellen.

Welche Meldungen könnten fehlen?

Mit der Vollständigkeitskontrolle wird an fehlende Meldungen zur Sozialversicherung erinnert. Häufig fehlen folgende Meldungen:

  • Die Jahresmeldung ist eine mitarbeiterbezogene Meldung, die das sozialversicherungspflichtige Entgelt des einzelnen Arbeitnehmers beinhaltet. Sie ist nicht mit der Jahresmeldung für die Unfallversicherung zu verwechseln, die zusätzlich abzugeben ist.
  • Bei einer Abmeldung teilt uns der Arbeitgeber mit, dass die Beschäftigung eines Minijobbers in seinem Betrieb geendet hat.
  • Eine Unterbrechungsmeldung ist notwendig, wenn ein Beschäftigungsverhältnis beispielsweise durch Arbeitsunfähigkeit, Elternzeit, Streik, unbezahlter Urlaub oder wegen des Bezugs von Mutterschaftsgeld oder Krankengeld unterbrochen wird.

Auch die fehlenden Meldungen müssen Arbeitgeber mittels elektronischer Datenübermittlung einreichen. Dazu können die Arbeitgeber z. B. ihre Abrechnungssoftware oder das kostenlose Übermittlungsprogramm sv.net verwenden.

Tipp:

Auf den Seiten der Minijob-Zentrale gibt es Erklärvideos (Youtube), die  zeigen, wie Arbeitgeber mit dem Programm sv.net eine Jahresmeldung bzw. eine Abmeldung erstellen können.

Quelle: Minijob-Zentrale

2018-04-30

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