Meldungen zu Arbeitnehmern

Meldungen zu Arbeitnehmern – so machen Sie es richtig

Die Kranken- und Pflegekassen, die Rentenversicherungsträger, die Unfallversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit benötigen zur Erfüllung ihrer Aufgaben von allen Arbeitgebern Informationen über die bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer.

Deshalb müssen alle Arbeitgeber für die bei ihnen Beschäftigten Meldungen erstatten. Die Daten dieser Meldungen dienen auch dazu, die Ansprüche der Beschäftigten auf Leistungen gegenüber den zuständigen Versicherungsträgern sicherzustellen.
Grundlage für das Meldeverfahren in der Sozialversicherung sind die §§ 28a bis 28c SGB IV, die Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung (Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung DEÜV) sowie die zu § 28b Abs. 2 SGB IV erlassenen Gemeinsamen Grundsätze der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung.

Meldungen zu ArbeitnehmernDie Broschüre „Auf den Punkt gebracht: Prüfung von A – Z“ fasst die wichtigsten Stichworte aus den Fachbroschüren und den seit dem Jahr 2001 erschienenen Zeitschriften zusammen und gibt einen kompakten Überblick über alle prüfrelevanten Themen.
Die alphabetische Abfolge ermöglicht ein schnelles Auffinden der gesuchten Inhalte.
Die aufgeführten Sachverhalte bzw. Begriffe sind mit Quellen-und Seitenhinweisen auf die Medien versehen, in denen sich dazu weitergehende Informationen finden. So lässt sich auf den ersten Blick erkennen, in welchem Medium und an welcher Stelle das entsprechende Thema näher erläutert wurde. Das vorangestellte Stichwortverzeichnis gibt einen schnellen Überblick über die aufgeführten Begriffe.
Wichtige Begriffe sind im laufenden Text mit blauer Schrift gekennzeichnet. Sie werden zum Teil am Rand mit dem gleichen oder einem ähnlichen Begriff wiederholt. In der Broschüre „Auf den Punkt gebracht: Prüfung von A – Z“ finden sich die herausgestellten Begriffe in lexikalischer Abfolge wieder – ergänzt um prüfrelevante Hinweise.

Die Broschüre “Auf den Punkt gebracht: Prüfung von A – Z” finden Sie hier.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

2018-05-18

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