Foto: BMUB/Sascha Hilgers

“Exportinitiative Umwelttechnologien” in nächster Runde

Das Bundesumweltministerium führt seine 2016 erfolgreich ins Leben gerufene “Exportinitiative Umwelttechnologien” auch in den nächsten Jahren fort. Deutsche Unternehmen und Institutionen können seit April 2017 ihre Projektideen zur Verbreitung von Umweltwissen, Umweltbewusstsein und technischem Knowhow in anderen Ländern einreichen.

Exportinitiative Umwelttechnologien

Die Initiative soll dazu beitragen, die Vermittlung und Anwendung global einheitlicher Umweltstandards zu befördern.
Foto: BMUB/Sascha Hilgers

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: “Deutschland ist Exportweltmeister im Umweltschutz und das wollen wir auch bleiben. Die Förderung von Umweltschutz, nachhaltiger Entwicklung und Geschäftschancen deutscher Unternehmen sind keine Gegensätze, sondern können Hand in Hand gehen und zum Gewinn für das Unternehmen und die Weltgemeinschaft werden.”

Innovationen im Umwelt- und Klimaschutz sowie Ressourceneffizienz bieten erhebliche Umweltentlastungspotenziale und Chancen für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung. Umwelttechnologien und Umweltinnovationen werden deshalb künftig immer stärker zum Treiber für Wohlstand. Die 2016 ins Leben gerufene “Exportinitiative Umwelttechnologien” des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) zielt darauf ab, Umwelttechnologien zu verbreiten und damit in anderen Ländern einen konkreten Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung und zu besseren Lebensbedingungen zu leisten. Die umweltpolitische Relevanz nachhaltiger Technologien soll dabei gleichzeitig den Export deutscher Umwelterfahrungen und Umwelttechnologien erleichtern.
Die „Exportinitiative Umwelttechnologien“ des BMUB stellt den Wissens- und Technologietransfer insbesondere in Kompetenzfeldern des BMUB in den Vordergrund. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Wasser- und Abwassermanagement,
  • Kreislaufwirtschaft sowie Abfall- und Rohstoffwirtschaft,
  • Ressourceneffizienz,
  • Abwasser- und Bodenbehandlung,
  • Nachhaltiges bzw. energiesparendes Bauen und Stadtentwicklung,
  • nachhaltiger Konsum,
  • umweltfreundliche Mobilität,
  • Luftreinhaltung

Die geförderten Projekte sollen darauf abzielen, in Ländern mit Unterstützungsbedarf die notwendigen Rahmenbedingungen und Strukturen für Umwelttechnologien zu entwickeln. Dies geschieht durch Know-how-Transfer, Qualifizierung, Beratung und Konzeptentwicklung oder die Sensibilisierung für Umweltprobleme. Die Unternehmen erhalten so die Chance, Umwelttechnologien einzuführen und ausländische Märkte zu erschließen. Die im Jahr 2016 gestartete Exportinitiative hat sich bereits im vergangenen Jahr durch zahlreiche Projekte als wirksam erwiesen.

Gefördert werden können Projekte in den Kompetenzfeldern des BMUB, beispielsweise im Bereich Wasser- und Abwasserversorgung, Kreislauf-, Abfall- und Rohstoffwirtschaft, Ressourceneffizienz, nachhaltiges Bauen, Stadtentwicklung und umweltfreundliche Mobilität. Fördervoraussetzungen sind der tatsächliche Unterstützungsbedarf im Zielland, die Einbindung von Partnern vor Ort sowie ein vorhandenes Exportpotenzial der Produkte.

Gegenstand der Förderung kann konkret sein:

  • Informationsmanagement: Marktinformation, Unternehmensprofile und Unterstützungsleistungen besonders in Hinblick auf die Innovationsfähigkeit mittelständischer Unternehmen;
  • Machbarkeitsstudien im Ausland: Als Nachweis der Eignung und zielgerichten Anwendbarkeit deutscher Unternehmenstechnologiene und -konzeptionen im Ausland;
  • Länderstudien: Erstellung von Länderstudien (u. a. mit nachfragerelevanter Umweltgesetzgebung) unter umweltpolitischer Kosten-Nutzen-Analyse; Erfassung von Schwerpunktregionen;
  • Capacity Building: Aufbau von Beratungs-, Demonstrations- und Schulungsangeboten im Zusammenhang mit Umweltinfrastrukturmaßnahmen und Umweltinnovationen im Ausland;
  • Ausländische Ausschreibungsverfahren: Fachliche Unterstützung im Kontext von Umweltinfrastruktur- und Umweltinnovationsprojekten bei Ausschreibungsverfahren im Ausland;
  • Pilot- und Modellvorhaben im Ausland: Bezuschussung von Pilotprojekten deutscher Unternehmen im Ausland, die ihren Schwerpunkt Umweltinfrastrukturmaßnahmen haben und umweltpolitische Relevanz mit Signalwirkung für den Export verbinden;
  • Internationale Vernetzung: Aufbau von internationalen (Experten-)Netzwerken unter Einbezug öffentlicher und v.a. kommunaler Akteure, Wissens- und Erfahrungsaustausch, einschlägige Konferenzen (Zusammenarbeit mit ausgewählten Partnerländern).

Antragsberechtigt sind Organisationen, dazu zählen insbesondere Vereine und Verbände, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit einem Sitz, einer Betriebsstätte oder einer Niederlassung in Deutschland. Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) werden zur Antragstellung ermutigt. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung 2003/361/EG der EUKommission vom 6. Mai 2003 zur Anwendung.
Die Projekte können auch von mehreren o.g. Antragsberechtigten im Verbund durchgeführt werden. In diesen Fällen haben die Partner eines „Verbundvorhabens“ ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln und eine/n Koordinator/in, der/die als zentraler Ansprechpartner/in für den Fördermittelgeber fungiert zu benennen. Einzelheiten sind dem „Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten“, das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110; https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare; Bereich BMBF, Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte). Eine grundsätzliche Übereinkunft über die Aufgabenverteilung ist bereits vor einer Förderentscheidung zu treffen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektideen sollen bis zum 15. Mai 2017 eingereicht werden. Die ausgewählten Projektskizzen werden in einem zweiten Schritt zur Antragstellung aufgefordert. Die Projekte können voraussichtlich ab dem dritten Quartal 2017 starten.

Mit der Abwicklung des Förderprogramms wird das BMUB einen Projektträger beauftragen. Das BMUB ist bewilligende Stelle der Zuwendungen:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Referat G I 5 – Stichwort „Exportinitiative“
Stresemannstr. 128-130
10117 Berlin
E-Mail: exportinitiative@bmub.bund.de

Quelle: BMUB/Bauinsdustrie Nord
05/03/2017

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