Energieeffizienz, Energiespar-Contracting

Wettbewerbliches Förderprogramm: STEP up!

Die dritte Ausschreibungsrunde des wettbewerblichen Förderprogramms „STEP up!“ (STromEffizienzPotentiale nutzen!) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie läuft noch bis zum 31. Mai 2017.

Auf Grundlage der am 25. Mai 2016 beschlossenen Richtlinie für die Förderung von Stromeinsparungen im Rahmen wettbewerblicher Ausschreibungen fördert  „STEP up!“ Stromeffizienzmaßnahmen, die die höchste Einsparung je „Förder-Euro” aufweisen. Das Förderprogramm ist grundsätzlich technologie- sowie sektoroffen und richtet sich an Unternehmen aller Branchen und Größen.

Für die Pilotphase von „STEP up!“ stehen bis zum 31.12.2018 insgesamt 300 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung. Bewährt sich das Programm, soll es ab 2019 fortgeführt und eventuell ausgeweitet werden

Was fördert STEP up! genau?

STEP up! fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Stromeffizienz, bei denen Unternehmen in neue hocheffiziente Technologien investieren, die sich ohne Förderung erst nach einem Zeitraum von mehr als drei Jahren rechnen würden.
Es können grundsätzlich alle Projektideen eingereicht werden, die durch investive Maßnahmen Effizienzgewinne versprechen. Das Programm ist sektor- und technologieoffen sowie akteursübergreifend ausgestaltet.
Antragsteller entscheiden selbst, mit welchen Maßnahmen die Energieeffizienz verbessert und so Einsparpotenziale erschlossen werden. Ob eine veraltete Technik erneuert, eine Anlage vorzeitig ersetzt oder um neue stromeffiziente Anlagenteile ergänzt wird, spielt keine Rolle. Hauptsache, der Stromverbrauch sinkt nachweislich.

Wer ist antragsberechtigt?

Alle Unternehmen – vom kleinen Familienbetrieb bis hin zum großen Industrieunternehmen – können ihre Projekte zur Stromeinsparung beim Wettbewerb zur Förderung einreichen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich wirtschaftlich tätiger kommunaler Betriebe, mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sowie Contractoren zur Durchführung von Einzelprojekten bei antragsberechtigten Unternehmen. Contractoren sind Dienstleistungsunternehmen, die ihren Kunden (Contractingnehmern) vertraglich die Lieferung oder Einsparung einer bestimmten Menge von Betriebsstoffen (z. B. Strom, Kälte, Druckluft) garantieren.

Wie funktioniert STEP up! ?

Grundsätzlich funktioniert STEP up! wie ein klassisches Förderprogramm, es wird jedoch ergänzt um eine wettbewerbliche Komponente: Die Förderentscheidung orientiert sich am sogenannten Kosten-Nutzen-Wert.
Dieser setzt die beantragte Fördersumme ins Verhältnis zu der erwarteten Stromeinsparung („Förder-Euro“ pro eingesparter kWh Strom). Je höher die Stromeinsparung im Vergleich zur Fördersumme ist, desto besser sind die Chancen im Wettbewerb um die Fördermittel.

Pro Jahr gibt es zwei wettbewerbliche Ausschreibungsrunden: im Frühjahr und im Herbst.
Pro Ausschreibungsrunde laufen jeweils zwei unterschiedliche Ausschreibungsarten parallel zueinander:

  • eine „offene Ausschreibung“ für Unternehmen aller Branchen
  • eine „geschlossene Ausschreibung” für bestimmte Sektoren, Zielgruppen, Technologien oder Themen mit bekannten hohen Potentialen und Hemmnissen
    In der aktuellen Ausschreibungsrunde sind dies Stromeffizienzmaßnahmen, die in Rechenzentren umgesetzt werden.

Beantragt werden können in beiden Kategorien grundsätzlich jeweils Einzel- oder Sammelprojekte.
Damit sind in jeder Ausschreibungsrunde bis zu vier Wettbewerbskategorien möglich.

Weitere Informationen zum Förderprogramm sowie zur aktuellen Ausschreibungsrunde findet man auf der Projektseite www.stepup-energieeffizienz.de.

„STEP up!“ ist Teil der Energieeffizienzkampagne „Macht’s effizient“ des BMWi.

Weitere Fördermöglichkeiten für Unternehmen.im Rahmen der Kampagne

2017-04-12

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