Beschäftigung von Schülern, Studenten und Praktikanten

Nicht nur während der Semester- oder Schulferien werden Schüler und Studenten gern in Unternehmen beschäftigt oder absolvieren ein Praktikum.

Allerdings ist dabei die versicherungsrechtliche Beurteilung beschäftigter Studenten und Praktikanten und ähnlicher Personen nicht immer einfach.
Ein gemeinsames Rundschreiben der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu diesem Thema unterstützt deshalb Arbeitgeber und Abrechnungsstellen bei der Erfüllung ihrer diesbezüglichen Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch. Das Rundschreiben wurde nunmehr überarbeitet und neu veröffentlicht.

In dem aktuellen Rundschreiben über die „Versicherungsrechtliche Beurteilung von beschäftigten Studenten und Praktikanten“ wurden sowohl die Rechtsänderungen der vergangenen Jahre als auch die zu diesem Personenkreis zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung berücksichtigt.
Auch die Rechtsauslegung durch die Sozialversicherungsträger zu einigen Einzelfragen wurde im Zusammenhang mit der Überarbeitung angepasst.

Kompakte Darstellung der Besonderheiten der verschiedenen Personengruppen

Die zutreffende Beurteilung beschäftigter Studenten, Praktikanten und ähnlicher Personen ist deswegen schwierig, weil neben den allgemeinen Regelungen zur Sozialversicherungspflicht bzw. Sozialversicherungsfreiheit, wozu insbesondere auch die Vorschriften zu geringfügigen Beschäftigungen gehören, Sonderregelungen zu beachten sind, die wiederum für die einzelnen Sozialversicherungszweige teilweise unterschiedlich ausgestaltet sind.

Das ca. 50-seitige Rundschreiben stellt die Besonderheiten der Personengruppen
> beschäftigte Studenten
> Teilnehmer an dualen Studiengängen
> Praktikanten
> den beschäftigten Studenten und Praktikanten ähnliche Personen (u. a. Schüler allgemein bildender Schulen)

in den drei Bereichen „Versicherungsrecht“, „Beiträge und Umlagen“ und „Meldungen“ in kompakter Weise dar.
Das Rundschreiben beinhaltet darüber hinaus eine detaillierte Übersicht zur versicherungs- und beitragsrechtlichen Behandlung von Praktikanten in Bezug auf das jeweilige Praktikumsverhältnis (Zwischenpraktikum; Vor-/Nachpraktikum).

2017-02-17

Print Friendly, PDF & Email