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Beteiligungsfinanzierung für junge Unternehmen gestärkt

Wirtschaftsminister Gabriel: Weiterentwicklung des Körperschaftssteuerrechts stärkt Beteiligungsfinanzierung für junge Unternehmen.

In seiner jüngsten Sitzung hat der Bundesrat dem “Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften” zugestimmt. Durch die Neuregelung werden steuerliche Hemmnisse bei der Kapitalausstattung von Unternehmen beseitigt, indem nicht genutzte Verluste steuerlich berücksichtigt werden können, sofern sie denselben Geschäftsbetrieb nach einem Anteilseignerwechsel fortführen. Die auf Initiative von Bundeswirtschaftsministerium und Bundesfinanzministerium beschlossene Neuregelung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft.

Bundeswirtschaftsminister Gabriel sagte dazu: “Mit der Weiterentwicklung des steuerlichen Rahmens stärken wir die Beteiligungsfinanzierung in Deutschland. Das kommt gerade auch jungen Unternehmen zugute und wird den Innovationsstandort Deutschland weiter nach vorne bringen.”

Aktuell sieht das Körperschaftssteuerrecht vor, dass nicht genutzte Verluste (anteilig) wegfallen, wenn mehr als 25 Prozent bzw. 50 Prozent der Anteile eines Unternehmens übertragen werden – zum Beispiel, weil ein neuer Investor einsteigt. Als Ergänzung zur bestehenden Rechtslage bleibt eine steuerliche Verrechnung der Verlustvorträge künftig auf Antrag bei einer Kapitalerhöhung oder einem Wechsel der Anteilseigner unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich.

Eine Finanzierung über Beteiligungskapital gewinnt damit für Unternehmen deutlich an Attraktivität. Sie erhalten auf diese Weise Zugang zu Mitteln, die mehr Investitionen, Forschung und Entwicklung und Wachstum ermöglichen. Als Wagniskapital ist Beteiligungskapital zudem ein wichtiger Erfolgsfaktor für Start-ups und innovative Unternehmen, die schnell wachsen wollen und mangels Sicherheiten regelmäßig noch nicht auf Fremdkapital wie zum Beispiel Bankkredite zurückgreifen können. Auch Unternehmen, die auf der Suche nach einem Nachfolger sind, können von der Regelung profitieren.

Mit Blick auf die internationale Rechtslage trägt die Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung dazu bei, ein “level playing field” für Investitionen in deutsche Unternehmen zu schaffen. Die neue Regelung ist nicht auf Start-ups und innovative Unternehmen beschränkt.

Quelle: BMWi

18.12.2016

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