Bessere Rahmenbedingungen für die Kapitalausstattung von Unternehmen

Die Bundesregierung verbessert die Rahmenbedingungen für die Kapitalausstattung und das weitere Wachstum von Unternehmen. Profitieren sollen auch junge Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen. Dazu hat das Bundeskabinett jetzt den “Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften” beschlossen.

Künftig soll die steuerliche Verrechnung von Verlusten bei Körperschaften neu ausgerichtet werden. Die Neuregelung werde steuerliche Hemmnisse bei der Kapitalausstattung von Unternehmen beseitigen, heißt es in einer gemeinsamen Presseinformation der Bundesministerien für Wirtschaft und für Finanzen.

Erleichterungen bei Firmenübernahmen

Unternehmen, die für ihre Finanzierung auf die Neuaufnahme oder den Wechsel von Anteilseignern angewiesen sind, sollen jetzt nicht genutzte Verluste weiterhin steuerlich berücksichtigen können, sofern sie denselben Geschäftsbetrieb nach einem Anteilseignerwechsel fortführen. In dieser Situation befinden sich auch häufig junge Unternehmen. Ihre Finanzierungsmöglichkeiten werden damit erheblich verbessert, informieren die zuständigen Ministerien.

wolfgang schaeuble

Dr. Wolfgang Schäuble © Bundesministerium der Finanzen, Ilja C. Hendel

“Deutschland braucht mutige Unternehmen, damit unser Land auch in Zukunft zu den stärksten Volkswirtschaften der Welt gehört. Wir verbessern deshalb jetzt die Rahmenbedingungen. Künftig kann es Unternehmen damit noch besser gelingen, Investoren für innovative Geschäftsmodelle zu gewinnen.” Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, CDU

Umsetzung des “Eckpunktepapier Wagniskapital”

Die Bundesregierung setzt damit die Umsetzung der Vereinbarungen des Koalitionsvertrages und aus ihrem “Eckpunktepapier Wagniskapital” aus dem Herbst 2015 fort. Dort ist vorgesehen, die Attraktivität von Beteiligungsinvestitionen zu steigern und die Rahmenbedingungen für Wagniskapital zu verbessern. Der Gesetzentwurf ist allgemein ausgestaltet und nicht auf Start-ups und innovative Unternehmen beschränkt. Zu den Fragen des europäischen Beihilferechts ist die Bundesregierung mit der Europäischen Kommission im Austausch.

gabriel pressefoto

Sigmar Gabriel © BMWi/Maurice Weiss

“Mit der Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung setzen wir ein weiteres Versprechen aus dem Koalitionsvertrag in die Tat um. Unternehmen erhalten durch die Neuregelung einen besseren Zugang zu privatem Beteiligungskapital, das sie dringend für ihr Wachstum brauchen. Das steigert die Attraktivität des Wagniskapitalmarkts Deutschland und hat eine große Bedeutung für unseren Wirtschafts- und Investitionsstandort.”
Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, SPD

 

Der Gesetzesentwurf >>

14. September 2016

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