Online-Service der Arbeitsagentur für Arbeitgeber

Bescheide elektronisch zu übermitteln spart den Unternehmen Zeit und Geld.

Unternehmen, die für eine Beschäftigte beziehungsweise einen Beschäftigten eine Arbeits- oder Nebeneinkommens-Bescheinigung ausstellen müssen, haben die Möglichkeit, diese Daten auch elektronisch an die Arbeitsagenturen zu übermitteln. „BEA“ heißt das entsprechende Online-Angebot für Arbeitgeber. Die Abkürzung steht für „Bescheinigungen Elektronisch Annehmen“.

Nach der Übermittlung werden die Meldungen auf Plausibilität und Vollständigkeit geprüft, und die Annahme quittiert. Die hohe Qualität der Bescheinigungen vermeidet unnötige Rückfragen und verkürzt die Arbeitsprozesse – sowohl bei der Arbeitsagentur, als auch bei den Arbeitgebern. Für die Unternehmen hat das System allerdings noch weitere Vorteile. Sie brauchen keinen Ausdruck mehr für ihre Arbeitnehmer. Das übernimmt die Agentur für Arbeit.  Damit vereinfachen sie ihre Geschäftsprozesse und sparen auch noch Zeit und Geld, etwa die Kosten für Porto, Druck, Papier und Briefumschläge.

Viele Softwarehersteller bieten bereits Lösungen an, um Meldungen direkt aus der Lohnabrechnungssoftware der Unternehmen heraus zu verschicken.  Sofern die genutzte Software das BEA-Verfahren noch nicht unterstützt, können die Hersteller auch nach einer integrierten Lösung gefragt werden.

Weitere Informationen zum Verfahren finden Unternehmen im Internet unter www.arbeitsagentur.de/Unternehmen (Auswahlpunkte „eService“ und „Projekt BEA: Bescheinigungen elektronisch annehmen“).

31. August 2016

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