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Wichtige Änderung im AGB-Recht zum 1. Oktober

Im Februar trat ein Gesetz in Kraft, durch das Verbraucherschutzverbände ermächtigt wurden, auch Verstöße gegen das Datenschutzrecht abzumahnen. Mit dem Gesetz verbunden ist aber auch eine wichtige Änderung im AGB-Recht, die ab 1. Oktober zum Tragen kommt. Hier lauert eine neue Abmahnfalle, wenn Sie nicht rechtzeitig reagieren.

shopbetreiber-blog.de hat zusammengestellt, was sich ändert und was Shopbetreiber in ihren AGB überprüfen sollten. 

16. August 2016

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