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ESF-Programm: Digitale Medien in der beruflichen Bildung

Mit dem Programm soll der Einsatz digitaler Medien und von Web 2.0-Technologien in der beruflichen Aus- und Weiterbildung weiterentwickelt, verbreitet und die Handlungskompetenzen von Akteuren der beruflichen Bildung gestärkt werden.

Weiterhin ist es das Ziel, die Potenziale der digitalen Medien zu nutzen, um strukturelle Reformen in der beruflichen Bildung zu unterstützen und den Markt der beruflichen Weiterbildung zu stimulieren.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt das Programm „Digitale Medien in der beruflichen Bildung“ mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF).

Aktuell hat das BMBF einen Aufruf zur Förderung von „Transfernetzwerken Digitales Lernen in der Beruflichen Bildung (DigiNet)“ veröffentlicht. Anträge stellen können u. a. Unternehmen, Bildungsträger, überbetriebliche Ausbildungszentren, Kammern und Verbände sowie Hochschulen und Forschungsinstitute.

Gefördert werden Netzwerke mit gemeinsamem thematischem (Branche) beziehungsweise regionalem Bezug, von denen relevante Beiträge zur Erreichung der genannten Ziele zu erwarten sind.

Dabei geht es in erster Linie um solche Netzwerke, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der weiteren Ausgestaltung der Aus-, Fort- und Weiterbildungsprozesse ihrer Beschäftigten unterstützen, denn für diese stellt die Digitalisierung eine besondere Herausforderung dar.
Dazu zählen auch Netzwerke von Unternehmen, die sich mit dem Ziel des gegenseitigen Wissens- und Technologietransfers untereinander oder gegebenenfalls mit weiteren Partnern der Beruflichen Bildung (z. B. Bildungsakteur als Servicestelle oder als Koordinator für die Unternehmen im Netzwerk, u. a.) zusammengeschlossen haben.

Es sollen sowohl bestehende Netzwerke bei der Professionalisierung ihrer Aktivitäten zum Thema Digitales Lernen gefördert als auch die Bildung neuer Netzwerke unterstützt werden, insbesondere in Branchen und/oder Regionen, die bisher über keine etablierten Kooperationsstrukturen verfügen.

Zur Förderung des Wissens- und Technologietransfers zwischen den Netzwerkpartnern sollen in bestehenden Netzwerken die vorhandenen und funktionierenden Austausch- und Kooperationsstrukturen genutzt und entsprechend der Zielstellung des Aufrufs ausgebaut werden. In neu zu etablierenden Netzwerken sind entsprechende Strukturen aufzubauen.

Weitergehende Informationen:

Die Einreichfrist für die Projektskizze (max. 10 Seiten) endet am 15. Dezember 2016.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Das bedeutet, dass nach erfolgter positiver Beurteilung ausgewählte Vorhaben eine Aufforderung bekommen, einen Vollantrag zu stellen.
Im Rahmen des aktuellen Aufrufs ist geplant, rund 56 Projekte zu fördern. Die Projekte sind auf vier Jahre ausgerichtet. Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss für Personal-, Sach- und Reisemittel sowie projektbezogene Investitionen, die nicht zur Grundausstattung der antragstellenden Einrichtung gehören.

Ausführliche Informationen zum Programm und zum aktuellen Aufruf sind auf der zentralen ESF-Webseite des Bundes (Förderrichtlinie, Projektauswahlkriterien, Programmbroschüre etc.) zu finden.

2016-08-12

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