Gründerstipendium in MV

Das Gründerstipendium erhalten Hochschulabsolventinnen und -absolventen oder wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich mit der Gründung eines innovativen technologieorientierten Unternehmens selbstständig machen wollen oder innerhalb des letzten Jahres selbstständig gemacht haben.
Freiberufliche Tätigkeiten werden nicht gefördert.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt damit Gründerinnen und Gründern für höchstens 18 Monate eine Zuwendung zum Lebensunterhalt als nicht rückzahlbaren Zuschuss, wobei dessen Höhe von der Graduierung abhängig ist.
Der Antrag auf Gewährung des Zuschusses kann bis zu einem Jahr nach der Aufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit gestellt werden.

Voraussetzung für die Antragstellung ist das Votum einer Fachjury über das Unternehmenskonzept. Erst wenn ein positives Votum dieser Fachjury vorliegt, können die Gründerinnen und Gründer schriftlich einen Antrag auf ein Gründerstipendium einreichen.

Mehr Informationen zum Gründerstipendium erhalten Sie auf Seiten der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA).
Hier können Sie auch das entsprechende Formular für die Einreichung des Unternehmenskonzeptes sowie das Antragsformular anfordern.

Hinweis:
Um Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen attraktiver zu machen, gibt es für Gründerinnen und Gründer zahlreiche Förderprogramme. Diese werden von der Europäischen Union, der Bundesrepublik und den Bundesländern aufgelegt.
Einige der wichtigsten Förderangebote finden Sie auf unserer Seite “Förderwegweiser” aufgelistet.

2016-08-03

 

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