“Meister-Extra” für Handwerker in MV

Am 18. Juli 2016 hat Wirtschaftsminister Harry Glawe in Schwerin an 89 Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister erstmals das „Meister-Extra“ für das Handwerk übergeben.
Geehrt wurden die Handwerksmeister der Handwerkskammer Schwerin und der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern.

Das Wirtschaftsministerium honoriert mit der Auszeichnung in Höhe von 1.000 Euro den erfolgreichen Abschluss einer Meisterprüfung in Handwerk und Industrie.

Die Handwerksmeister haben ihre Ausbildung z. B. in den Gewerken des Friseurhandwerks, Elektrotechnikerhandwerks, Tischlerhandwerks, Kfz-Mechanikerhandwerks und Maurer- und Betonbauerhandwerks erfolgreich absolviert.

Meisterbrief im Handwerk nicht gefährden

„Der Meistertitel ist das anerkannte Gütesiegel für Qualität. „Es ist noch nicht lange her, da hat die EU die reglementierten Berufe und damit auch den deutschen Meistertitel wieder auf den Prüfstand genommen. Die Deregulierungsbemühungen der EU-Kommission gefährden leichtfertig die Grundlagen der Erfolgsgeschichte ´Meistertitel´. Das duale Ausbildungssystem und seine tragenden Strukturen zu stärken ist daher oberstes Ziel. Dazu gehört unverzichtbar der Meisterbrief im Handwerk“, mahnte Wirtschaftsminister Glawe.
Im Handwerk ist die Ausbildungsquote mehr als doppelt so hoch wie die der Wirtschaft insgesamt. „Garant für das hohe Niveau der Ausbildung ist die gute Qualifikation der Ausbilder. 95 Prozent der Lehrlinge im deutschen Handwerk werden in Meisterbetrieben oder in Betrieben mit gleichwertig qualifizierten Betriebsleitern ausgebildet. Der Meisterbrief ist die ideale Basis für ein nachhaltiges und erfolgreiches Unternehmertum und gelebter Verbraucherschutz“, so Glawe weiter.

Meister-Extra für Meister -Absolventen

Das Meister-Extra wird ab dem 01. Januar 2016 (Stichtagsregelung) für Meisterprüfungen in Handwerk und Industrie vergeben. Für die bestandene Meisterprüfung gibt es eine Prämie in Höhe von 1.000 Euro. Für 2016 sind Landesmittel in Höhe von 500.000 Euro vorgesehen, für das Folgejahr ebenso 500.000 Euro.

Die Beantragung für das Meister-Extra läuft über die zuständige Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer.

2016-07-22

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