Gesetzentwurf zur Erbschaftssteuerreform nicht angenommen

Nach der politischen Grundsatzeinigung der Regierungskoalition zur Erbschaftssteuerreform (vgl. News vom 29.06.2016) ist der Bundesrat in seiner Sitzung am 8. Juni 2016 der entsprechenden Beschlussempfehlung des Bundestages nicht gefolgt.
Die Mehrheit der Länder verlangt eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs.

Deshalb wurde entschieden, zu dem „Gesetzentwurf zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungssteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts” den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Erbschaftssteuer im Dezember 2014 in zentralen Punkten für verfassungswidrig erklärt. Die Steuerprivilegien für Firmenerben seien mit dem Grundgesetz unvereinbar, urteilte das Gericht. Es gab der Politik bis Ende Juni 2016 Zeit für eine Neuregelung.

Ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist allerdings nunmehr frühestens im Herbst 2016 zu erwarten.

2016-07-20

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