Warnung vor irreführenden Schreiben

Wieder einmal werden an Firmen Schreiben versandt, die den Anschein erwecken, im Auftrag einer öffentlichen Behörde erstellt zu sein.

Diesmal ist es eine „Agentur für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit” im Auftrag der AuA24 (auf dem Briefbogen der Delphin Consulting UG& Co. KG), die Mitgliedsunternehmen der gewerblichen Berufsgenossenschaften anschreibt.

In diesen Schreiben werden Betriebsbesichtigungen angekündigt. Die Unternehmen werden zur angeblichen Vorbereitung eines Telefonberatungsgespräches mit einem Sicherheitsinspektor dieser Agentur – innerhalb einer Frist von 7 Tagen – zur Erteilung von detaillierten Informationen zur Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben im Unternehmen aufgefordert.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) spricht eine Warnung vor diesen irreführenden Schreiben aus.
Die an die Mitgliedsunternehmen gerichteten Briefe mit dem Betreff „Ankündigung einer Betriebsbesichtigung“ erwecken den fälschlichen Eindruck, die Agentur werde im Namen bzw. im Auftrag der Berufsgenossenschaft tätig. Dies entspricht allerdings nicht den Tatsachen!

Bei der vorgenannten Agentur handelt es sich um ein privates Unternehmen, das weder von den gewerblichen Berufsgenossenschaften noch von der DGUV beauftragt wurde und auch nicht im Zusammenhang mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung steht.

Durch dieses Schreiben entsteht keine Verpflichtung zum Handeln gegenüber dieser Agentur. Eine Reaktion auf diese Schreiben ist nicht erforderlich!

Der DGUV wurden bereits mehrere gleichlautende Schreiben dieser „Agentur für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit“ in nachfolgender Form zur Kenntnis gebracht: Beispielschreiben (PDF, 171 kB)

2016-06-17

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