BAFA: Förderung von Energieeffizienz

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nimmt als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) wichtige administrative Aufgaben des Bundes in Bereichen Außenwirtschaft, Wirtschaftsförderung und Energie wahr, z. B. durch verschiedene Förderprogramme.

Förderprogramm „Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien” neu aufgelegt

Das Förderprogramm für hocheffiziente Querschnittstechnologien  des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das bereits seit dem Jahr 2012 läuft, wird bis zum Ende des Jahres 2019 fortgeführt.
Auf Grundlage der neuen Förderrichtlinie werden Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen bezuschusst. Dabei sind neben Ersatzinvestitionen auch Neuanschaffungen förderfähig.
Zu beachten ist, dass u. a. zwar neue Fördermöglichkeiten dazu gekommen sind, andere dafür aber aus der Förderung herausgenommen wurden.
Weitere Details zur Förderung und zum Antragsverfahren sind auf der Internetseite des BAFA veröffentlicht.

Kampagne „Deutschland macht´s effizient”

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist mit zahlreichen Aktionen an der im Mai 2016 gestarteten, bundesweiten Kampagne beteiligt.
Viele der Förderprogramme, die im Rahmen der Kampagne besonders hervorgehoben werden, sind im BAFA angesiedelt und zeigen positive Effekte. Insgesamt wurden im Jahr 2015 Energieeffizienzmaßnahmen mit rund 180 Millionen Euro gefördert.
Dazu gehören u. a.:

  • das Förderprogramm Energieberatungen in Wohngebäuden vor Ort (Vor-Ort-Beratung)
  • das Marktanreizprogramm (MAP) zum Heizen mit erneuerbaren Energien, sowohl für
  • das Förderprogramm Beratungen zum Energiespar-Contracting
  • das Förderprogramm „Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien

 

Weitere Informationen zur Kampagne Energieeffizienz finden Sie unter www.machts-effizient.de.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen des BAFA finden Sie auf den Webseiten des BAFA (www.bafa.de) und der Bundesstelle für Energieeffizienz (www.bfee-online.de).

Elektromobilität: BAFA richtet Telefon-Hotline für Fragen zum Umweltbonus ein

Die Vorbereitungen im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für das elektronische Antragsverfahren für den Umweltbonus laufen auf Hochtouren. Für Fragen rund um die Förderung hat das Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Telefon-Hotline eingerichtet, die unter folgender Nummer erreichbar ist: 06196/908-1009.
Die Liste der förderfähigen Fahrzeuge und die Förderrichtlinie werden derzeit erarbeitet. Ab welchem Zeitpunkt der Kauf eines Elektroautos förderfähig ist, wird im Rahmen der Förderrichtlinie festgelegt.
Anträge für den Umweltbonus können vom BAFA allerdings erst nach Genehmigung der Förderrichtlinie durch die EU-Kommission und nach Veröffentlichung der Richtlinie im Bundesanzeiger entgegengenommen werden. Vorher gestellte Anträge können vom BAFA nicht bearbeitet werden.
Weitere Hinweise zum Antragsverfahren sowie zu den Voraussetzungen der Förderung werden so bald wie möglich auf der Homepage des BAFA (www.bafa.de) veröffentlicht.

2016-06-22

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