Neue Meisterprüfungsverordnung für Glaser-Handwerk

Neue Meisterprüfungsverordnung für Glaser-Handwerk

Die neue Meisterprüfungsverordnung vom tritt am 1. Juli 2015 in Kraft und ersetzt die Meisterprüfungsregelungen vom 9. Dezember 1975.

Das Glaser-Handwerk mit rund 4.270 selbstständigen Betriebe und derzeit 1.300 Auszubildenden, erhält eine neue Meisterprüfungsverordnung. Der technologische Fortschritt sowie ein zeitgemäßes Prüfungsdesign fordern eine neue Regelung für den Nachweis der meisterlichen Befähigung im Glaser-Handwerk. Jährlich erwerben rund 75 Prüflinge mit der erfolgreich abgelegten Meisterprüfung den “Großen Befähigungsnachweis” in
diesem traditionsreichen Handwerk.
Die Weiterentwicklung der Glastechnologie hat die Inspiration für die Einsatzmöglichkeiten in vielfältiger Weise gesteigert und fordert das Glaser-Handwerk immer wieder auf das Neue. Glas dominiert die Architektur moderner Gebäude in Form lichtspendender Glaskuppeln, moderner Fassadenkonstruktionen oder futuristischer Glasanbauten. Nicht zuletzt tragen
Glaselemente im Bereich der Bauwirtschaft zur Energieeffizienz bei. Deshalb brauchen die Glaser von heute profundes Wissen zur ressourceneffizienten Herstellung bzw. Be- und Verarbeitung von Glas. Aber sie leisten ebenso ihre Beiträge zu High-Tech-Produkten, beispielsweise zum Display eines Handys.
Bei dem Glaser-Handwerk handelt es sich um ein zulassungspflichtiges Handwerk. Dies bedeutet, dass die bestandene Meisterprüfung Voraussetzung für die
selbstständige Berufsausübung ist.
Der Text der neuen Meisterprüfungsverordnung kann in Kürze über die Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums abgerufen werden.

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