Der Wettbewerbszentrale wurde wiederholt von Verbrauchern informiert, die bei Online-Weinhändlern den Bestellvorgang bis zum Kauf-Button durchlaufen und sich dann gegen den Kauf entschieden hatten, dass ihnen Warenkorb-Erinnerungs-E-Mails geschickt wurden.
“Der Betreff der E-Mails lautete beispielsweise „Ihre Bestellung bei (…) wurde unterbrochen“ oder „Warenkorb-Erinnerung: Ihre Wein-Auswahl“. Die E-Mails wurden sogar an Verbraucher versandt, die kein Kundenkonto angelegt hatten, aber zuvor in einem Bestellschritt ihre persönlichen Daten und die E-Mail-Adresse hinterlegt hatten.”, schreibt die Wettbewerbszentrale auf ihrer Website.
Hat der Verbraucher zuvor keine Einwilligung erteilt, liegt laut Wettbewerbszentrale in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht „ein Fall der unzulässigen und belästigenden E-Mail-Werbung vor“. Auch aus datenschutzrechtlicher Sicht stößt das Vorgehen der Online-Weinhändler auf Bedenken bei den Wettbewerbshütern.
Die betreffenden Unternehmen sollen sich zur Unterlassung verpflichtet haben.