Wettbewerbszentrale: Warenkorb-Erinnerungs-E-Mails unzulässig

Wettbewerbszentrale: Warenkorb-Erinnerungs-E-Mails unzulässig

Wenn ein Online-Kunde Produkte seiner Wahl in den Online-Einkaufskorb legt und nach Eingabe seiner privaten Daten den Bestellvorgang abbricht, darf er deswegen nicht per E-Mail kontaktiert werden.

Der Wettbewerbszentrale wurde wiederholt von Verbrauchern informiert, die bei Online-Weinhändlern den Bestellvorgang bis zum Kauf-Button durchlaufen und sich dann gegen den Kauf entschieden hatten, dass ihnen Warenkorb-Erinnerungs-E-Mails geschickt wurden.

“Der Betreff der E-Mails lautete beispielsweise „Ihre Bestellung bei (…) wurde unterbrochen“ oder „Warenkorb-Erinnerung: Ihre Wein-Auswahl“. Die E-Mails wurden sogar an Verbraucher versandt, die kein Kundenkonto angelegt hatten, aber zuvor in einem Bestellschritt ihre persönlichen Daten und die E-Mail-Adresse hinterlegt hatten.”, schreibt die Wettbewerbszentrale auf ihrer Website.

Hat der Verbraucher zuvor keine Einwilligung erteilt, liegt laut Wettbewerbszentrale in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht „ein Fall der unzulässigen und belästigenden E-Mail-Werbung vor“. Auch aus datenschutzrechtlicher Sicht stößt das Vorgehen der Online-Weinhändler auf Bedenken bei den Wettbewerbshütern.

Die betreffenden Unternehmen sollen sich zur Unterlassung verpflichtet haben.

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