Rund um das Thema Mindestlohn können Unternehmer an der Hotline des Bundesarbeitsminsteriums Fragen stellen.
Die Hotline richtet sich gleichermaßen an Bürgerinnen und Bürger, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Unternehmen.
|
Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr unter der Rufnummer 030/60 28 00 28 erreichbar.
Zusätzlich bietet das Bundesarbeitsministerium den Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service an. Auch hier werden alle Fragen zum Mindestlohn beantwortet.
Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service
info.gehoerlos@bmas.bund.de
Fax: 030/221 911 017
Gebärdentelefon: gebaerdentelefon@sip.bmas.buergerservice-bund.de
09.01.2015