Neuregelung der Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung sah bisher als regelhaften Meldeweg die Anzeigeerstattung auf Papier mit vorgegebenen Formularen vor.

Die neue Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV) sieht vor, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten durch elektronische Datenübertragung anzuzeigen. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung stellen den Anzeigenpflichtigen für die Datenübertragung einen elektronischen Zugang zur Verfügung. 

Die Anzeigen haben u. a. folgende allgemeine Daten zu enthalten:

1. den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung als Empfänger der Anzeige,
2. von der versicherten Person:
– den Namen und den Vornamen,
– das Geburtsdatum,
– die Anschrift,
– das Geschlecht,
– die Krankenkasse,
– die Staatsangehörigkeit

Eine Unfallanzeige hat über die allgemein aufgeführten Daten hinaus zusätzlich u.a. folgende Daten zu enthalten:

  • die Unternehmensnummer des anzeigenden Unternehmens,
  • den Unfallzeitpunkt,
  • den Unfallort und dessen Postleitzahl,
  • bei Eintritt: den Tod der versicherten Person,
  • eine ausführliche Schilderung des Unfallhergangs,
  • die Benennung der Art der Verletzung und der verletzten Körperteile,
  • die Benennung von vorhandenen Zeuginnen oder Zeugen des   Unfallgeschehens und
  • den Namen und die Anschrift der erstbehandelnden Ärztin oder des erstbehandelnden Arztes oder des behandelnden Krankenhauses

Weitere erforderliche Daten, die eine Unfallanzeige enthalten muss bzw. bei einer Anzeige des begründeten Verdachts des Bestehens einer Berufskrankheit, sind zusätzliche Daten in der Anzeige vorzusehen, was nötig ist, kann der UVAV entnommen werden.

Die Neuregelungen treten zum größten Teil am 1. Januar 2024 in Kraft. Anzeigen im Papierformat können mit den vorgegebenen Formularen im Rahmen eines Übergangszeitraums bis zum 31. Dezember 2027 angezeigt werden.

Mehr zum Thema “Unfallversicherung für Selbstständige” findest Du z. B. in unserer GründerNews vom 30.07.2023.

2023-09-21

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