Das Bundeskabinett hat am 30.08.2023 den Entwurf des Wachstumschancengesetzes beschlossen.
Das Gesetz soll die steuerlichen und die wirtschafts- sowie standortpolitischen Rahmenbedingungen in Deutschland verbessern und die zurzeit etwas schwächelnde Wirtschaft und damit auch den Standort Deutschland stützen und stärken.
“Das Wachstumschancengesetz ist ein erster wichtiger Baustein, um die Wachstumskräfte der deutschen Wirtschaft zu stärken. Wir müssen Menschen und Betriebe entlasten – finanziell, aber auch von überbordender Bürokratie.“
Bundesfinanzminister Christian Lindner
Das Wachstumschancengesetz umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen:
- Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sind:
– Initiale Einführung einer Investitionsprämie für Klimaschutz
– Wiederermöglichung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter
– Befristete Einführung einer degressiven AfA für Wohngebäude
– Stärkung und Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung
– Verbesserungen des steuerlichen Verlustabzugs
– Verbesserungen bei den Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter
– Verbesserungen bei den Sonderabschreibung nach § 7g EStG
– Änderung bei der Thesaurierungsbegünstigung und Option zur Körperschaftsbesteuerung - Maßnahmen im Zusammenhang mit der Modernisierung und Vereinfachung des Steuerrechts sind:
– Anhebung der Grenzen für die Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtigen sowie der Aufbewahrungspflicht bei Überschusseinkünften
– Befreiung von Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer von umsatzsteuerlichen Erklärungspflichten
– Beseitigung der Schriftformerfordernis an verschiedenen Stellen des Riester-Verfahrens durch Ermöglichung der elektronischen Datenübermittlung
– Ermöglichung der Digitalisierung des Spendenverfahrens durch Anpassung des Zuwendungsempfängerregisters
– Erhöhung der Freigrenze für den Quellensteuereinbehalt
– Anpassung der Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung und notwendige Folgeanpassungen
– Erhöhung der Nichtaufgriffsgrenze für Versicherungsunternehmen und Vermögensverwahrenden bei der Erbschaftsteuer - Maßnahmen zur Verbesserung der Steuerfairness sind:
– Ausweitung der Pflicht zur Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen auf innerstaatliche Steuergestaltungen
– Verhinderung von Steuergestaltungen bei Investmentfonds
– Einführung einer gesetzlichen Regelung zur verpflichtenden Verwendung von elektronischen Rechnungen
– Anpassung der Zinsschranke und Einführung einer Zinshöhenschranke - Darüber hinaus sind auch Änderungen im Bereich der Lohnsteuer geplant, so soll der Freibetrag für Betriebsveranstaltungen von 110 € pro Arbeitnehmer auf 150 € angehoben werden. Die Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen soll von 14 €/28 € auf 15 €/30 € angehoben werden. Auch der Prüfungs- und Berechnungsaufwand im Lohnsteuerabzugsverfahren für Arbeitgeber soll reduziert werden.
Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness
Das parlamentarische Verfahren im Bundestag beginnt nach der Sommerpause. Es ist geplant, das Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr abzuschließen. Die Verabschiedung im Bundestag ist im November geplant. Die Zustimmung des Bundesrates soll im Dezember erfolgen.
2023-09-04