Fördermaßnahme “LIFT Transformation” für nachhaltige Projekte im Tourismus

Mit der Fördermaßnahme “LIFT Transformation” stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bis zu 1,5 Millionen Euro für nachhaltige Projekte im Tourismus bereit.

Es sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Bereich des nachhaltigen Tourismus in ihrer Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit sowohl kurz- als auch mittelfristig gestärkt werden. Das Programm richtet sich an Unternehmen, wissenschaftliche Einrichtungen und Destinationen. Die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft wird begrüßt.

Die geförderten Projekte sollen als Best Practice-Modelle wirtschaftlich tragfähig sein und gleichzeitig neue Wege aufzeigen bzw. Ideen realisieren, wie Umwelt und Mensch besser als bisher geschont bzw. wertgeschätzt werden können. Es werden nur Projekte gefördert, die neue Konzepte und Herangehensweisen entwickeln und umsetzen. Sie sollen Unternehmen der Tourismuswirtschaft zur Nachahmung anregen. Die Projekte sollen einen nachhaltigen (im Sinne von dauerhaften) Effekt über die geförderte Projektlaufzeit hinaus haben.

„Mit ‘LIFT Transformation’ soll die Tourismusbranche gezielt in ihrem nachhaltigen Engagement aktiviert werden. Das ist die Basis für ihre Zukunftsfähigkeit. Wir wollen zeigen, dass der Tourismus im Hinblick auf Klima- und Umweltschutz Teil der Lösung sein kann. ‘LIFT Transformation’ soll Vorbildprojekte fördern und bekannt machen, die einer nachhaltigen Ausrichtung ebenso wie der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen im Tourismus dienen.“
Koordinator der Bundesregierung für Tourismus, Dieter Janecek

Konkret können Projekte aus den folgenden Bereichen durch LIFT Transformation gefördert werden:

Modellprojekte, die auf innovative Weise Tourismus nachhaltig erlebbar machen und die Absatzchancen nachhaltiger Tourismus- und Reiseangebote erhöhen, darunter

  • Konzepte und Modellprojekte zur nachhaltigen Umgestaltung einzelner Elemente der Reisekette; von der Produktentwicklung über Vertrieb, alternativer und vernetzter Mobilität bis zu nachhaltigen Aktivitäten und Bedingungen in der Destination;
  • Modellprojekte zur Bildung und Gewinnung von Arbeits- und Fachkräften im Tourismus, die auf die speziellen Bedingungen und Ursachen des bestehenden Arbeitskräfte- und Fachkräftemangels reagieren.
Was kann nicht gefördert werden?

Projekte, die die Fördersumme von 50.000 € unterschreiten sind nicht antragsberechtigt. Darüber hinaus können Ausgaben für Infrastrukturprojekte nicht durch LIFT Transformation gefördert werden. Weitere nicht-zuwendungsfähige Ausgaben sind u. a. Ausgaben für Zertifizierungsprozesse, für die Teilnahme an Schulungen bzw. Fortbildungen und für Veranstaltungen sowie bauliche Maßnahmen an Gebäuden.

Auch wichtig: Das Projekt darf erst nach Bewilligung der Zuwendung, und somit nach Erhalt des Zuwendungsbescheids, begonnen werden. Projekte, die zum Zeitpunkt der Bewilligung bereits begonnen wurden, können keine Förderung erhalten.

Der Ideenwettbewerb wird im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes betreut und koordiniert. Es ist mit dem Interessenbekundungsverfahren und der Vorauswahl der Projektskizzen beauftragt.

Projektskizzen können bis zum 15. September 2023 per E-Mail an liftklima@kompetenzzentrum-tourismus.de eingereicht werden. Auch fachliche Fragen können an dieses Postfach gesendet werden.

Förderbekanntmachung LIFT Transformation

Vordruck für die Einreichung der Interessenbekundung

Weitere Förderprogramme im Tourismus zum Thema Klima- und Umweltschutz

2023-08-30

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