Arbeitgeberzuschuss zum Deutschlandticket

Die Zahlung eines Zuschusses zum Deutschlandticket ist für beide Seiten von Vorteil.

Neben vielen anderen Maßnahmen, die das Schaffen eines guten Betriebsklimas bewirken sollen, kann man natürlich auch finanzielle Anreize setzen. Aktuell ist z. B. die Gewährung eines Zuschusses zum Deutschlandticket ist für Arbeitgeber und Mitarbeiter attraktiv.

Denn:
Das Deutschlandticket wird für die Mitarbeiter zum einen schon günstiger, wenn es von Arbeitgebern um mindestens 25 Prozent bezuschusst wird.
Bis zum 31.12.2024 gibt es dann zudem einen zusätzlichen Preisabschlag: Wenn sich Arbeitgeber an den Kosten ihrer Mitarbeiter für das 49-EUR-Ticket mit mindestens 25 % beteiligen, also mindestens 12,25 € zahlen, geben Bund und Länder noch einmal 5 % Rabatt obendrauf. Der Preisnachlass beträgt bei der aktuellen Preisgestaltung des Deutschlandtickets somit 2,45 € (= 5 % von 49 €).
Das Deutschlandticket verbilligt sich dadurch für die Mitarbeiter um 30 % und kostet sie in diesem Fall maximal 34,30 EUR pro Monat.

Zuschüsse können steuerlich abgesetzt werden
Daneben bleiben Arbeitgeberzuschüsse für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln maximal bis zur Höhe der tatsächlichen Kosten steuerfrei, d enn Aufwendungen von Arbeitgebern für ihre Arbeitnehmer sind grundsätzlich als Betriebsausgaben nach § 4 Absatz 4 Einkommenssteuergesetz (EStG) abziehbar.
Der steuerfreie Höchstbetrag für einen Arbeitgeberzuschuss zum Deutschlandticket beträgt somit derzeit 46,55 € (49,00 € minus 2,45 €).

2023-06-12

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