Auftragnehmer der öffentlichen Hand: Abgabe von E-Rechnungen Pflicht

Auftragnehmer der öffentlichen Hand sind seit dem 1. April 2023 in Mecklenburg-Vorpommern zur E-Rechnung im Format XRechnung verpflichtet.

Bereits seit dem letzten Jahr waren alle öffentlichen Auftraggeber verpflichtet, elektronische Rechnungen anzunehmen.

Ab dem 01.04.2023 können Handwerksbetriebe und andere Unternehmen, die mit der öffentlichen Hand zusammenarbeiten, ihre Rechnungen in Mecklenburg-Vorpommern nur noch als E-Rechnung im Format XRechnung einreichen. Auf Bundesebene, aber auch in einzelnen Bundesländern wie zum Beispiel Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein, war die E-Rechnung bereits verpflichtend

Der Zugang zur elektronischen Rechnung erfolgt über die OZG-RE-Plattform: https://xrechnung-bdr.de. Die Plattform wird für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Bundesdruckerei GmbH in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband elektronische Verwaltung betrieben.
Auftragnehmer können sich hier einfach registrieren und dann ihre Rechnungen einreichen.

Weitere Informationen für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen sind auf dem Serviceportal der Landesregierung www.mv-serviceportal.de (im Suchfeld: ERechnung eingeben) unter „Elektronische Rechnung – Entgegennahme durch öffentliche Auftraggeber, Bestimmungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ zu finden.
Die Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen finden Sie hier: www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-ERechVMVpP1

2023-04-17

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