Agraranträge für EU-Beihilfen sind bis spätestens 15. Mai 2023 einzureichen

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus weist die Landwirte nachdrücklich auf eine sorgfältige und fristgerechte Einreichung der digitalen Unterlagen für die Auszahlung der EU-Beihilfen hin.

Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern können ab sofort beginnen, unter www.agrarantrag-mv.de ihre Agraranträge auszufüllen (Hier: Hinweise vorab). Das Landwirtschaftsministerium weist gleichwohl darauf hin, dass derzeit zwar mit der Bearbeitung begonnen werden kann, das Einreichen der Anträge ist aber erst möglich, wenn die letzten Funktionalitäten programmiert und per Update in den kommenden Wochen nachinstalliert wurden.

Da die Einreichungsfrist am 15. Mai 2023 endet, empfiehlt der zuständige Minister dennoch rechtzeitig mit der Bearbeitung zu starten. Die ausgefüllten Anträge können im System entsprechend gespeichert werden.
Nach dem 15. Mai 2023 eingehende Anträge haben auf Grund der verspäteten Abgabe Prämienkürzungen zur Folge. Anträge die nach dem 31. Mai 2023 eingehen, gelten als verfristet und werden abgelehnt.

Die jeweiligen Bewilligungsbehörden stehen den Antragstellern zu den Dienstzeiten als fachliche und technische Ansprechpartner zur Verfügung. Die entsprechenden Kontaktdaten werden im Antragsverfahren ersichtlich. Um ein sorgfältiges Lesen der verschiedenen Hinweise im Antragsverfahren wird seitens der Verwaltung ausdrücklich gebeten.

In Deutschland werden in der neuen Förderperiode 2023-2027 folgende Direktzahlungen angewendet:
  • die Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit (Einkommensgrundstützung)
  • die ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit
  • die ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte
  • Unterstützung für freiwillig übernommene Verpflichtungen zur Einhaltung von Regelungen für Klima und Umwelt (Öko-Regelungen)
  • die gekoppelte Einkommensstützung für den Sektor Schaf- und Ziegenfleisch
  • die gekoppelte Einkommensstützung für den Sektor Rind- und Kalbfleisch

Zum Thema hat das BMEL folgende Unterlage veröffentlicht: “Informationen zu den ab 2023 geltenden Direktzahlungen, zur Konditionalität und zum InVeKoS”, hier vor allem in Punkt 4.

Quelle: Pressemitteilung Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (LM)

2023-04-14

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