„Meister-Extra“ für erfolgreiche Absolventen einer Meisterausbildung in MV

In Mecklenburg-Vorpommern kann jeder erfolgreiche Absolvent/in der beruflichen Weiterbildung zum Handwerksmeister oder Industriemeister das Meister-Extra des Wirtschaftsministeriums erhalten.

Mit dem Meister-Extra soll das persönliche Engagement für die Meisterqualifikation anerkannt und der Meister-Titel als Gütesiegel für die Qualität im Handwerk und in der Industrie in Mecklenburg-Vorpommern gestärkt werden. Das Meister-Extra stellt die finanzielle Anerkennung einer Leistung dar und ist somit ein Anreiz, sich beruflich fortzubilden.
Das Wirtschaftsministerium honoriert mit der Auszeichnung den erfolgreichen Abschluss einer Meisterprüfung in Handwerk und Industrie in Höhe von 2.000 Euro. Mit dem Meister-Extra werden Einsatz und Leistung der Absolventen einer Meisterausbildung gewürdigt. Die besten 50 Absolventen eines Jahres erhalten darüber hinaus 3.000 Euro als Einmalzahlung.

Wer wird gefördert?

Alle Meister/innen, die sich mit ihrem Abschluss in die Handwerksrolle eintragen lassen können, d. h. Handwerksmeister/innen nach Anlage A und B 1 zur Handwerksordnung sowie Industriemeister/innen (entsprechend der in der Richtlinie zur Förderung des Meister-Extras in Mecklenburg-Vorpommern enthaltenen Liste). Nicht gefördert werden Betriebswirte des Handwerks, Techniker sowie Meister außerhalb von Handwerk und Industrie (HoGa, Gartenbau, Forst, Landwirtschaft usw.).
Das Meister-Extra wird nur einmal pro Person gewährt.

Voraussetzungen:
Die Prüfung muss vor einer fachlich zuständigen Stelle abgelegt und von dieser das Zeugnis ausgestellt worden sein. Die Antragsteller müssen zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses ihren Hauptwohnsitz und ihren Beschäftigungsort seit mindestens drei Monaten innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns haben. Bei arbeitslosen Absolventen genügt der Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern.

Wie wird gefördert?

Das Meister-Extra wird seit dem 01. Januar 2016 für Meisterprüfungen in Handwerk und Industrie vergeben. Seit dem 01. Januar 2018 gibt es für die bestandene Meisterprüfung eine Prämie in Höhe von 2.000 Euro. Die Beantragung für das Meister-Extra läuft über die zuständige Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Formulare der jeweiligen Kammern stehen als Download bzw. zur Onlinebearbeitung zur Verfügung (Formulare und Downloads). Das jeweilige Formular ist vollständig auszufüllen und per Post zurückzusenden. Der Antrag muss spätestens 6 Monate nach bestandener Meisterprüfung gestellt werden (Ausschlussfrist).
Die Laufzeit der Richtlinie endet nach derzeitigem Stand am 31.12.2023.

Quelle u. a.: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MV (WM)

2019-09-30 (aktualisiert 20.03.2023)

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