Beginn und Ende der Sommerzeit 2023

Es ist wieder soweit: Am Sonntag, den 26. März 2023, werden die Uhren um eine Stunde vorgestellt. Dann beginnt die Sommerzeit, die in diesem Jahr am Sonntag, den 29. Oktober 2023 , endet.

Nach der 8. Richtlinie 97/44/EG zur Regelung der Sommerzeit vom 22. Juli 1997 sowie der Verordnung über „die Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit ab dem Jahr 2002″ vom 12. Juli 2001 wird die Uhr

  • im Zeitpunkt des Beginns der Sommerzeit am Sonntag, den 26. März 2023, 2.00 Uhr, um eine Stunde von 2.00 Uhr auf 3.00 Uhr vorgestellt
    und
  • im Zeitpunkt des Endes der Sommerzeit am Sonntag, den 29. Oktober 2023, 3.00 Uhr, um eine Stunde von 3.00 Uhr auf 2.00 Uhr zurückgestellt.

Wenn Arbeitnehmer in der Nacht vom Sonnabend zum Sonntag arbeiten, müssen Arbeitgeber die folgenden arbeitsrechtlichen Folgen beachten:

Soweit wegen der Einführung der Sommerzeit eine Stunde weniger gearbeitet wird, liegt ein weder in der Person der Arbeitnehmer noch im betrieblichen Bereich begründetes Leistungshindernis, also ein Fall der Unmöglichkeit vor, der von keiner Partei zu vertreten ist.
Arbeitnehmer haben deshalb weder die Pflicht noch das Recht, die ausgefallene Arbeitszeit vor- oder nachzuarbeiten. Arbeitgeber müssen für die ausfallende Arbeitszeit kein Entgelt zahlen.

Die durch die Einführung der Sommerzeit entfallende Arbeitsstunde brauchen Arbeitgeber jedenfalls dann nicht nacharbeiten zu lassen und daher auch nicht zusätzlich zu vergüten, wenn die Arbeitnehmer (hier: Stundenlohn für jede zu leistende Arbeitsstunde) trotz der ausgefallenen Arbeitsstunde die vereinbarte Zahl von Arbeitsstunden und damit die geschuldete Arbeitsvergütung erreichen (Urteil des BAG vom 11. September 1985 – 7 AZR 276/83).

Wird jedoch am Sonntag, den 30. Oktober 2022, eine Stunde länger gearbeitet, weil die Stundenzählung um eine Stunde zurückgestellt wird, liegt Mehrarbeit vor, so dass diese Zeit einschließlich eines eventuellen tarifvertraglichen Mehrarbeitszuschlag zu vergüten ist.

Übrigens:
Noch immer gibt es in der EU keine Einigung darüber, ob und wie der Wechsel zwischen Winter- und Sommerzeit beendet wird – obwohl eigentlich schon 2021 Schluss damit sein sollte. 
Größtes Problem ist, dass die EU-Länder selbst wählen können, ob sie dauerhaft Sommer- oder Winterzeit wollen. Damit die Änderung in Kraft treten kann, müssten aber die EU-Staaten mehrheitlich der Abschaffung der Sommerzeit zustimmen. Dazu gab es bislang keine Einigung. Es besteht die Sorge, dass die Auswirkungen einer Änderung nicht ausreichend erforscht und analysiert seien und darüber hinaus ein Flickenteppich vieler unterschiedlicher Zeitzonen in Europa entsteht.
Zudem haben die Politiker das Thema wohl einfach “verschlafen” und es ist mehr oder weniger wieder in der Versenkung verschwunden.
Man kann also damit rechnen, dass es auch in den folgenden Jahren wieder eine Umstellung auf die europäische Sommerzeit geben wird.

Tipp:

Zum Schluss noch eine “Eselsbrücke” für alle, die sich bis heute nicht merken können, ob die Uhr nun vor- oder zurückgestellt werden muss:
Beginnt der Sommer, werden die Gartenmöbel vor das Haus gestellt – die Uhr stellt man ebenfalls vor.
Im Herbst, wenn der Sommer endet, werden die Möbel wieder zurück in Haus gestellt – und ebenso stellt man die Uhr zurück!

2023-03-24

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