Energiepreisbremse und Erdgas-Wärme-Preisbremse: Praxisfragen

Private Verbraucher sowie Unternehmen sollen durch die Strom- und Gaspreisbremsen von den stark gestiegenen Energiekosten entlastet werden.

Der Strompreis wird laut StromPBG für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Nur für den übrigen Verbrauch, der darüber hinausgeht, muss dann der reguläre Marktpreis gezahlt werden.
Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Deckel bei 13 Cent (Netto-Arbeitspreis) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Sie zahlen für den darüber liegenden Verbrauch den regulären Marktpreis.

Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr sowie für Vereine beträgt der Gaspreispreisdeckel laut EWPBG 12 Cent pro Kilowattstunde. Für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Dieser gedeckelte, niedrigere Preis gilt für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden.
Für mittlere und große Unternehmen wird ab Januar 2023 der Netto-Arbeitspreis für die Kilowattstunde auf 7 Cent gedeckelt – für 70 Prozent das Gas-Verbrauchs. Auch hier gilt: Für den übrigen Verbrauch zahlen die Unternehmen den regulären Marktpreis. Diese Regelung gilt auch für Krankenhäuser.

(siehe dazu auch unsere GründerNews vom 28.11.2022)

So der grundlegende Ansatz von Strompreisbremsengesetz (StromPBG) und Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG).

In der Praxis ergeben sich dabei aber vor allem für die Unternehmen zahlreiche Anwendungsfragen.

Im Februar 2023 hat deshalb die BDA gemeinsam mit dem DIHK und dem ZDH Fragen aus der Praxis zum Strompreisbremsengesetz sowie zum Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) übersandt.
Auf diese zahlreichen Praxisfragen hat das BMWK jetzt umfangreich geantwortet: Fragen zu den Preisbremsen für Strom, Wärme und Gas

Darüber hinaus hat das BMWK seine FAQ zur Energiepreisbremse sowie zur Erdgas-Wärme-Preisbremse erweitert und eine Hotline für Fragen eingerichtet. Diese ist von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 20:00 Uhr unter der Nummer 0800/7888900 zu erreichen.

2023-03-20

Print Friendly, PDF & Email