Förderungen für Elektromobilität in Unternehmen

Wer sich für den Kauf eines Elektrofahrzeugs entscheidet, kann nicht nur zwischen verschiedenen Förderungen wählen, sondern sie für noch mehr Ersparnis kombinieren.

Nutzt ein Elektroauto reinen Ökostrom, erzeugt es während der Fahrt kein CO2. Das ist ein wichtiger Schritt in eine grünere Zukunft. Deswegen fördern sowohl Bund als auch Länder und Kommunen die Elektromobilität.

1. KfW-Kredit – Klimaschutzoffensive für Unternehmen

Mit einer Finanzierung aus der Klimaschutzoffensive für Unternehmen fördert die KfW Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und zum Abbau von Treibhausgasemissionen. Dazu gehören auch Investitionen in Elektromobilität, wenn zum Beispiel Stromerzeugung, Ladeinfrastruktur und Fahrzeuganschaffung im Paket umgesetzt werden. Gefördert werden Unternehmen jeder Größe.
Die Kreditsumme errechnet sich nach Abzug des Umweltbonus und möglicher Händlerrabatte.
Für Elektrofahrzeuge ist die gleichzeitige Inanspruchnahme der Klimaschutzoffensive für Unternehmen und dem beim Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA) zu beantragenden Umweltbonus möglich.

Detaillierte Informationen erhält man beim KfW-Infocenter (von Montag bis Freitag 08.00 bis 18.00 Uhr kostenfrei unter 0800 539 9001) oder auf der Produktseite.

2. BAFA-Umweltbonus

Um die Klimaziele 2030 zu erreichen, müssen in Deutschland sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen sein. Das entspricht einem Elektroanteil von 30 bis 40 % am Gesamtmarkt. Um den Absatz zu stärken, wurde von Bundesregierung und Industrie der Umweltbonus eingeführt.
Laut der ab dem 01.01.2023 in Kraft getretenen Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) gilt Folgendes:
Förderfähig sind rein batteriebetriebene Elektroautos und Brennstoffzellenautos sowie Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emmissionen aufweisen und höchstens 50g CO2-Emmissionen pro Kilometer verursachen. Das Fahrzeug muss sich auf der Liste der förderfähigen Autos befinden. Es werden sowohl Neuwagen als auch junge Gebrauchte gefördert. Beim Leasing erhalten Verträge ab 23 Monate Laufzeit die volle Förderung. Kürzer laufende Verträge werden gestaffelt behandelt.
Der Kauf eines E-Autos wird durch den Umweltbonus mit bis zu 4.000 Euro gefördert (bei Netto-Listenpreisen bis 40.000 €). Diese Förderung gilt bis zum 31. Dezember 2023.
Hinweis:
Gefördert werden bis zum 31.08.2023 Privatpersonen, Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein förderfähiges Fahrzeug als Käufer oder Leasingnehmer zugelassen wird. Ab dem 01.09.2023 ist die Förderung auf Privatpersonen beschränkt.

Weiterführende Informationen zum Umweltbonus bzw. zur Antragstellung gibt es auf der Webseite des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle BAFA.

3. Ersparnis bei der KFZ-Steuer

Werden Elektroautos als Dienstwagen eingesetzt und auch privat genutzt, gibt es Steuervorteile sowohl für Arbeitnehmer als auch für Unternehmer, denn dann müssen für den geldwerten Vorteil nur 0,25 % bzw. 0,5 % statt 1 % des Bruttolistenpreises versteuert werden.
Die Dienstwagenbesteuerung von 0,25 % gilt für Elektro-Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis unter 60.000 €. Bei Elektro-Fahrzeugen über 60.000 € Bruttolistenpreis liegt die Versteuerung bei 0,5 %.
Dies gilt noch bis zum 31. Dezember 2030.

4. Regionale Förderungen

Einige Bundesländer, Kommunen und Städte fördern den Umstieg auf emissionsarme Mobilität mit eigenen Produkten. Auch das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt investive Maßnahmen, die der direkten oder indirekten Einsparung von Treibhausgasen dienen, darunter fällt auch die Elektromobilität (siehe dazu: Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen).

Quelle: u. a. BAFA, KfW, LFI Mecklenburg-Vorpommern

2023-02-23

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