Das Online-Portal für Kulturbetriebe, um die Energiehilfen des Bundes zu beantragen, ist ab sofort erreichbar.
Wie in unserer GründerNews vom 13.02.2023 informiert, wurde der Kulturfonds Energie des Bundes gebilligt und eine erste Tranche in Höhe von 375 Mio. Euro freigegeben.
Der Kulturfonds Energie bezuschusst Mehrbedarfe bei Energiekosten anteilig. Der Förderzeitraum erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024.
Der Bund stellt für diese Hilfen bundesweit bis zu 1 Mrd. Euro zur Verfügung, das Land Mecklenburg-Vorpommern wird die Bundeshilfen mit bis zu 3,3 Mio. Euro aus dem Härtefallfonds des Landes ergänzen.
Unter dem Link www.kulturfonds-energie.de können sich nun Kultureinrichtungen und Veranstalter anmelden.
Förderanträge können ausschließlich über diese Antragsplattform gestellt werden. Eine Antragstellung auf anderem Wege, z. B. direkt bei den Bewilligungsbehörden, ist nicht möglich.
Antragstellende, die bereits im Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen registriert waren, können sich mit denselben Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) auch auf der Antragsplattform des Kulturfonds Energie des Bundes anmelden. Beim ersten Login werden ihre Stammdaten (Name, Adresse, ELSTER-Zertifikat) automatisch aus der Antragsplattform des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen in die Antragsplattform des Kulturfonds Energie des Bundes übertragen.
„Die Bundes- und Landeshilfen entlasten die Kulturbetriebe spürbar“, sagte Kulturstaatssekretärin Susanne Bowen. „Sie sind wichtig für die vielfältige Kulturlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern. So können wir die zusätzlichen Belastungen durch die hohen Energiekosten wirksam abfedern.“
Bei privaten Kultureinrichtungen (z. B. Kulturvereine) übernimmt der Bund 80 Prozent ihrer zusätzlichen Energiekosten, bei öffentlichen Einrichtungen (z. B. kommunale Kulturträger) sind es 50 Prozent. Das Land stockt diese Hilfen auf.
Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, z. B. Theater, Konzerthäuser, Kinos, Museen oder Bibliotheken, sowie Kulturveranstaltende von Einzelveranstaltungen.
Tipp: Auch wenn der Förderantrag erst später gestellt werden soll, ist das Anlagen eines Profils bereits jetzt sinnvoll, da so bereits bestimmte (Nachweis)Belege schon vor dem Eintreffen des eigentlichen Förderantrags geprüft werden können.
Hier geht es zu den FAQ auf der Antragsplattform. (Stand: 15.03.2023)
2023-02-22 (aktualisiert 2023-03-16)