Neuigkeiten zu den Energiehilfen für Kunst und Kultur: Kulturfonds Energie genehmigt

Am 25.01.2023 wurde der Kulturfonds Energie des Bundes gebilligt und eine erste Tranche von 375 Mio. Euro freigegeben.

Mit dem Kulturfonds Energie des Bundes, der nun Anfang Februar 2023 gestartet ist, wurde der Beschluss von Bund und Ländern am 2. November 2022, bis zu eine Milliarde Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (Stabilisierungsfondsgesetz – StFG) zu nutzen, um den Kulturbereich in der durch den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine verursachten Energiekrise zu unterstützen, umgesetzt.

Der Kulturfonds Energie bezuschusst Mehrbedarfe bei Energiekosten anteilig. Der Förderzeitraum erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024. 

Antragsberechtigt sind private und öffentlich-rechtliche Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende.
Bei öffentlich finanzierten Einrichtungen bezuschusst der Bund mindestens 50 Prozent der Mehrbedarfe für Gas, Fernwärme und Strom, bei privaten Einrichtungen und soziokulturellen Zentren können bis zu 80 Prozent der Mehrbedarfe übernommen werden.
Der förderfähige Mehrbedarf bei Kultureinrichtungen wird aus der Differenz der jeweils aktuellen Energiekosten für 80 Prozent des historischen Verbrauchs und den historischen Kosten für 100 Prozent des historischen Verbrauchs ermittelt. Bei Kulturveranstaltenden wird der Energiekostenmehrbedarf über einen Festbetrag pauschal gefördert, gestaffelt nach der Kapazität des jeweiligen Saales, in dem die Kulturveranstaltung stattfindet.

Der Kulturfonds Energie wird aufbauend auf den Strukturen des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen wiederum von Bund und Ländern gemeinsam umgesetzt.

Eine bundesweite, digitale Infoveranstaltung in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kulturrat zu den Grundzügen des Kulturfonds Energie am 15. Februar 2023 ist leider ausgebucht.
Auf Grund der großen Nachfrage werden nun kurzfristig zwei zusätzliche inhaltsgleiche Veranstaltungen angeboten:
Veranstaltung am 16. Februar um 14 Uhr
Veranstaltung am 16. Februar um 15 Uhr

Hinweis dazu: Das Berliner Beratungszentrum für Kultur- und Kreativschaffende Kreativ Kultur Berlin moderiert die Veranstaltungen und hat die technische Federführung. Das Beratungszentrum wird die Veranstaltung am 15.02.2023 aufzeichnen und auf seinem Youtube Kanal veröffentlichen.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird ergänzend einen Fond auflegen. Dieser soll Einrichtungen unterstützen, die beim Kulturfonds Energie des Bundes nicht antragsberechtigt sind.
Sobald Informationen zu den Landeshilfen bekannt sind, werden wir zeitnah darüber informieren.

2023-02-13

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