Gute Nachricht für Start-ups: Förderprogramm “INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ um weitere vier Jahre verlängert

Die Förderrichtlinie zum INVEST-Programm wird mit Wirkung zum 06.02.2023 für weitere vier Jahre bis zum 31.12.2026 verlängert.

Im Rahmen des Programms „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ werden Privatpersonen mit steuerfreien Zuschüssen für ihre Beteiligungen an Start-ups gefördert.

Weil die aktuelle Förderrichtline zum 31. Dezember 2022 ausgelaufen war und sich die Fertigstellung der angekündigten Neufassung verzögerte, konnten in diesem Jahr bisher keine Anträge für das Wagniskapital-Förderprogramm INVEST gestellt werden. Das war für Start-ups keine gute Meldung, denn gerade Start-ups scheitern häufig schon in der Anfangsphase, weil ihnen das nötige Wagniskapital fehlt.

Mit der Fortsetzung des Programms ist nun klar: Investitionen von Business Angels in junge innovative Unternehmen werden auch weiterhin bezuschusst.

In der neuen Förderrichtlinie hat das BMWK die Optimierungsvorschläge aus der Evaluation vom letzten Jahr aufgegriffen und die Förderbedingungen so angepasst, dass zukünftig eine stärkere Fokussierung auf die Mobilisierung von sogenannten Virgin Angels, also erstmals investierenden Business Angels, erfolgt.

Die Beauftragte des BMWK für die Digitale Wirtschaft und Start-ups, Anna Christmann: „Wir haben in der Evaluation gesehen, dass Virgin Angels oder Business Angels mit bisher nur wenigen Investments besonders sensitiv auf eine Erhöhung der INVEST-Zuschüsse reagieren. Wir haben daher den Erwerbszuschuss erstmals seit 10 Jahren deutlich von bisher 20 % auf 25 % angehoben. Mit der Einführung eines INVEST-Budgets in Höhe von 100.000 Euro an Erwerbszuschüssen pro natürlicher Person und weiteren Anpassungen bei den Investitionsgrenzen sollen vor allem Virgin Angels neu in den Markt eintreten und dann auch dauerhaft am Markt bleiben, sodass mit INVEST eine nachhaltige Belebung des Business-Angel-Marktes erfolgt.“

Die aufgrund knapper Haushaltsmittel zum 1. März 2022 vorgenommenen Einschränkungen bei den INVEST-Förderbedingungen werden zum Teil wieder zurückgefahren.

Mit der ab dem 06.02.2023 geltenden Förderrichtlinie erfolgen Anpassungen des Förderprogramms gilt:
  • 25 % Erwerbszuschuss bei direktem Anteilserwerb (bisher 20%) und bei Wandeldarlehen (bisher 10 %)
  • Einführung eines „INVEST-Budgets“ in Höhe von 100.000 Euro an Erwerbszuschüssen pro Investierendem (d.h. keine weitere INVEST-Förderung mehr, wenn 100.000 Euro an Erwerbszuschüssen ausgezahlt oder bewilligt wurden)
  • 10.000 Euro Mindestinvestitionssumme (bisher 25.000 Euro)
  • 200.000 Euro maximale förderfähige Investitionssumme pro Investment
  • Begrenzung des Exitzuschusses auf 25 % (bisher 80 %) der Investitionssumme
  • Erweiterung der zulässigen Rechtsformen für förderfähige Unternehmen auf eingetragene Genossenschaften (eG)

Auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) findet man ausführliche Informationen zum Förderprogramm inklusive der notwendigen Antragsunterlagen: INVEST – Zuschuss für Wagniskapital

Quelle u. a.: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

2023-02-08

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