ELER-Anträge für 2023 können ab sofort eingereicht werden

Landwirte aus Mecklenburg-Vorpommern können wieder Fördermittel für die Umsetzung von Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen beantragen. Die Antragsstellung der ELER-Maßnahmen in der 2. Säule ist ab sofort online möglich.

Das digitale Antragsverfahren „ELER-Antrag 2023“ ist unter „agrarantrag-mv.de“ hinterlegt. Die Frist zum Einreichen des „ELER-Antrags 2023“ läuft am 31.12.2022 aus.

Mit der diesjährigen ELER-Antragsstellung werden Neuverpflichtungen (5 Jahre) zu den 2. Säule- Förderprogrammen der neuen Förderperiode eingegangen. Für flächengebundene Maßnahmen der 2. Säule stehen den Landwirtinnen und Landwirten damit jährlich ca. 76 Mio. Euro zur Verfügung.

Genauere Informationen, wichtige Hinweise und verschiedene Hilfe-Dokumente sind im Antragsverfahren hinterlegt. Außerdem können sich die Antragsteller an ihre zuständige Bewilligungsbehörde wenden.

Ab 2023 wird in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr mit einem eigenen Landesprogramm, sondern nur noch mit einem deutschlandweiten Bundesprogramm (GAP-Strategieplan, hier: Kurzfassung) gefördert.

Quelle u. a.: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (LM)

2022-11-18

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