Preis: „Digitales Start-up des Jahres 2023“

Noch bis zum 14.11.2022 können sich junge Digitalunternehmen um den Preis „Digitales Start-up des Jahres 2023“ bewerben.

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, die durch eine der folgenden Gründungsinitiativen des BMWK gefördert wurden:

  • „EXIST-Gründerstipendium“
  • „EXIST-Forschungstransfer“
  • Preisträger des „Gründungwettbewerb – Digitale Innovationen“
  • Beteiligungen des „High-Tech Gründerfonds“
  • Beteiligung eines Business Angels über das BMWK-Programm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“
  • Finalisten des „German Accelerator“
  • Nominierung von einem der 12 Digital Hubs

Weitere Teilnahmevoraussetzungen sind:

  • Das Unternehmen ist als Kapitalgesellschaft (UG, GmbH oder AG) mit Sitz in Deutschland gegründet.
  • Die Gründung erfolgte nicht vor dem Jahr 2019.
  • Zentraler Bestandteil des Produkt- oder Dienstleistungsangebotes des Unternehmens sind innovative Informations- und Kommunikationstechnologien.
  • Das Unternehmen hat im Jahr 2021 bzw. in den letzten 12 Monaten (Stichtag: Start der Bewerbungsphase am 26.09.2022) einen Umsatz von mindestens 100.000 Euro erwirtschaftet.

Nicht teilnahmeberechtigt sind Start-ups und junge Unternehmen, die bereits als „IKT-Gründung des Jahres“ oder „Digitales Start-up des Jahres“ des BMWK ausgezeichnet wurden.

Preis

Ausgezeichnet werden Unternehmen, die ihre Gründungsidee in kurzer Zeit besonders erfolgreich umgesetzt haben. Vergeben werden mit insgesamt 100.000 Euro dotierte Geldpreise, die als Wachstumskapital in das eigene Unternehmen eingebracht werden müssen.
Es sind Preise für die ersten 3 Plätze vorgesehen: Der erste Platz erhält ein Preisgeld von 50.000 Euro, der zweite Platz ein Preisgeld von 30.000 Euro und das drittplatzierte Unternehmen wird mit 20.000 Euro ausgezeichnet.
Zudem gibt es einen Publikumspreis mit einem Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro, der über eine öffentliche Online-Abstimmung ausgewählt wird.

Bewerbung

Bewerben kann man sich mit einer kurzen und aussagekräftigen Darstellung des Unternehmens und der Umsetzung der Gründungsidee hinsichtlich der oben genannten Kriterien (Gliederungsvorschlag für die Bewerbung).

Beigefügt werden sollten zudem

  • ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder einen äquivalenten Nachweis, dass die Gründung nicht vor 2019 erfolgt ist, und
  • der Jahresabschluss des Unternehmens oder eine betriebswirtschaftliche Auswertung für das Jahr 2021 bzw. eine betriebswirtschaftliche Auswertung für die letzten 12 Monate (Stichtag: Start der Bewerbungsphase am 26.09.2022).

Abgabefrist für die Bewerbung ist der 14.11.2022 (per E-Mail im PDF-Format an startupdesjahres@de.digital).

Fragen zum Wettbewerb „Digitales Start-up des Jahres 2023“ des BMWK beantwortet Frau Kristina Peneva (startupdesjahres@de.digital, 030 310078-5663).

Quelle und mehr: BMWK

2022-11-02

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