Energiepreiskrise: Bundesrat beschließt u. a. Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas

Am 7. Oktober 2022 stimmte der Bundesrat mehreren Gesetzen zu, die Bürgerinnen und Bürger in der aktuellen Energiepreiskrise entlasten sollen.

Dabei ging es u. a. um folgende Punkte:
  • Umsatzsteuer in der Gastronomie bleibt abgesenkt
    Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen. Ausgenommen sind weiterhin Getränke. Eigentlich wäre die in der Corona-Pandemie eingeführte Stützungsmaßnahme für die Gastronomie Ende 2022 ausgelaufen.
  • Ausbildungsförderung in Notlagen
    Die 28. BAföG-Novelle soll zum 1. November 2022 in Kraft treten. Sie ermächtigt die Bundesregierung, den Kreis der BAföG-Berechtigten künftig per Rechtsverordnung auszuweiten – auch auf Personen, die normalerweise nicht bezugsberechtigt sind. Voraussetzung ist eine bundesweite Notlage, die erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt für studentische oder ausbildungsbegleitende Nebenjobs hat.
  • Weiter vereinfachter Zugang zum Kurzarbeitergeld
    Bis Mitte nächsten Jahres kann die Bundesregierung den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld weiter per Verordnung ermöglichen.
    Vereinfachte Prüfung: Das vom Bundesrat gebilligte Gesetz enthält weitere Verordnungsermächtigungen. So kann die Bundesagentur für Arbeit künftig leichter die Anspruchsvoraussetzungen des Kurzarbeitergeldes prüfen. Dies betrifft zum Beispiel den Verzicht auf den Einsatz von Arbeitszeitguthaben und Urlaub zur Vermeidung der Kurzarbeit sowie die Möglichkeit für die Betriebe, die Anzeige von Kurzarbeit auch im Folgemonat noch vornehmen zu können.
    Hinzuverdienst durch Minijobs vereinfacht: Bis zum 30. Juni 2023 ist der anrechnungsfreie Hinzuverdienst bei Aufnahme eines Minijobs während der Kurzarbeit möglich.
  • Reduzierte Umsatzsteuer auf Gas
    Vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 beträgt Umsatzsteuer auf Gaslieferungen statt 19 nur 7 Prozent. Unternehmen sollen die Senkung vollständig an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben, um diese von den hohen Energiekosten zu entlasten.
  • Prämien zum Inflationsausgleich steuerfrei
    Zahlungen der Arbeitgeber zum Ausgleich der hohen Inflation bis zu einer Höhe von 3.000 Euro sind von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht befreit. Sie werden beim Bezug von Sozialleistungen nach dem SGB II nicht als Einkommen bewertet.
    Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Oktober 2022 in Kraft.
  • Änderungen am Energierecht
    Sie dienen insbesondere dazu, die Energieversorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten und sollen zu einer weiteren Reduzierung des Gasverbrauchs in den kommenden Wintern führen.
  • Vereinfachung beim Infektionsschutzgesetz
    Lehr-, Erziehungs- und Pflegepersonal in Schulen, Kitas oder Kinderheimen können nach einer Corona-Infektion künftig ihre Arbeit wieder ohne negatives Testergebnis oder ärztliche Bescheinigung aufnehmen.

Ausführliche Informationen zu allen aufgeführten Themen sowie darüber hinaus findet man unter diesem Link:

Bundesrat Kompakt zur Sitzung am 07.10.2022

Quelle: Bundesrat

2022-10-07

Print Friendly, PDF & Email